Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

935.460 · Graubünden Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/en/docs/ch-gr/br-csc-dg/935-460/de/beitritt-des-kantons-graubunden-zur-interkantonalen-vereinbarung-uber-die-aufsicht-die-bewilligung-und-ertragsverwendung-von-interkantonal-oder-gesamtschweizerisch-durchgefuhrten-lotterien-und-wetten

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Graubünden
  3. Graubünden Laws
Source

This text is no longer in force.

935.460

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

vom 24. April 2006 1)

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden

gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung 2), nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006 3)

beschliesst:

1.

Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewillligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 4) bei.

2.

Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten zu erklären. 5)

3.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum 6).

Footnotes

  1. [1] GRP 2005/2006, 1100
  2. [2] BR 110.100
  3. [3] Seite 1533
  4. [4] BR 935.470
  5. [5] Die Regierung hat mit RB vom 22. August 2006 den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung erklärt.
  6. [6] Die Referendumsfrist ist am 9. August 2006 ungenutzt abgelaufen. 1.1.2007 1