935.460
Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
vom 24. April 2006 1)
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden
gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung 2), nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006 3)
beschliesst:
1.
Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewillligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 4) bei.
2.
Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten zu erklären. 5)
3.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum 6).