298c
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Gettnau und Hergiswil-Luthern-Willisau zu einem Betreibungskreis
vom 10.06.2014 (Stand 29.06.2014)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Gettnau, Hergiswil und Luthern sowie des Stadtrates Willisau über die Vereinigung der Betreibungskreise Gettnau und Hergiswil-Luthern-Willisau per 1. Juni 2014 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2014 279