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Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil
vom 08.03.2026 (Stand 01.05.2026)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Februar 20251 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 91'000'000.– für den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 91'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
nGS 2026-013