251.913
Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das regionale Kurszentrum für Turnen und Sport Mittelrheintal
vom 17.06.1993 (Stand 17.06.1993)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 26. Januar 1993 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Staat leistet als Beteiligung am regionalen Kurszentrum Mittelrheintal einen Beitrag von insgesamt Fr. 4 200 000.–, nämlich:
Fr. 3 500 000.– an die politische Gemeinde Widnau für den Bau einer Sporthalle;
Fr. 700 000.– an die Schulgemeinde Kriessern für den Bau eines Ringerzentrums.
Ziff. 2
Der Staatsbeitrag wird der ordentlichen Verwaltungsrechnung belastet und nach Massgabe des Baufortschritts ausbezahlt.
Ziff. 3
Zur teilweisen Deckung des Staatsbeitrags wird der «Spezialreserve für ein kantonales Kurszentrum» ein Betrag von Fr. 2 100 000.– entnommen.
Ziff. 4
Die Arbeitsvergebungen bedürfen der Genehmigung des Baudepartementes, Projektänderungen der Genehmigung des Regierungsrates.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 28–60