273.01
Grossratsbeschluss über den Beitrag aus dem Lotteriefond an die Sanierung der Tonhalle St.Gallen
vom 11.01.1990 (Stand 01.01.1990)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 10. Oktober 1989 über Beiträge aus dem Lotteriefond 1989 (II) Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Staat leistet der politischen Gemeinde St.Gallen zugunsten der Sanierung der Tonhalle St.Gallen einen Beitrag von Fr. 3 360 000.–.
Ziff. 2
Der Kredit wird der Reserve «Kantonaler Lotteriefond» belastet.
Ziff. 3
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 25–8