273.02
Grossratsbeschluss über den Beitrag aus dem Lotteriefond für Erarbeitung und Drucklegung einer neuen Kantonsgeschichte
vom 06.04.1995 (Stand 06.04.1995)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. Oktober 1994 über Beiträge aus dem Lotteriefond 1994 (II) Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Das Projekt für Erarbeitung und Drucklegung einer neuen Kantonsgeschichte wird genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von 4 Mio. Franken gewährt. Der Kredit wird der Reserve «Kantonaler Lotteriefond» belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
nGS 30–59