321.961.3
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens
vom 18.06.2023 (Stand 01.08.2023)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Mai 2022 Kenntnis genommen und
erlässt
in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital des Spitals Linth um Fr. 39'240'000.–.
Die Erhöhung setzt sich zusammen aus einer Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 30'000'000.– und einer Umwandlung eines bestehenden Betriebsdarlehens in der Höhe von Fr. 9'240'000.– in Eigenkapital.
Ziff. 2
Für die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth wird ein Kredit von Fr. 39'240'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
Ziff. 3
Die Regierung wird ermächtigt, mit dem Spital Linth die weiteren Einzelheiten der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen und des Betriebsdarlehens in Eigenkapital zu vereinbaren.
nGS 2023-047