322.914
Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung des Hauses 15 der Psychiatrischen Klinik Wil
vom 04.04.2002 (Stand 04.04.2002)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Juli 2001 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 10 100 000.– für Umbau und Erneuerung des Hauses 15 der Psychiatrischen Klinik Wil für eine geschützte Werkstätte der Heimstätten Wil werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 1 800 000.– ein Kredit von Fr. 8 300 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 5 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 37–40