325.924
Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen
vom 21.07.2020 (Stand 01.07.2020)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 14. Januar 20201 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährliche Beiträge an die Sicherstellung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung.
Zu diesem Zweck erhält:
die Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen jährlich höchstens Fr. 980'000.–;
die Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährlich höchstens Fr. 120'000.–.
Die Beiträge nach Abs. 2 dieser Bestimmung stehen zur Hälfte bereits im Jahr 2020 zur Verfügung.3 Im Budget 2021 werden sie erstmals vollumfänglich eingestellt.
Ziff. 2
Die Regierung wird ermächtigt, in den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS) Vorgaben für die Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung sowie die Modalitäten der Beitragsausrichtung vorzusehen.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.4
nGS 2020-064