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Kantonsratsbeschluss über Umbau und Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil

451.41 · St. Gallen Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/en/docs/ch-sg/sgs/451-41/de/kantonsratsbeschluss-uber-umbau-und-erweiterung-der-liegenschaft-bronschhoferstrasse-69-in-wil-fur-die-polizeistation-wil

Retrieved on Sep 4, 2026

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451.41

Kantonsratsbeschluss über Umbau und Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil

vom 28.06.2016 (Stand 28.06.2016)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. September 20151 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:2

Footnotes

  1. [1] ABl 2015, 3022 ff.
  2. [2] Vom Kantonsrat erlassen am 27. April 2016; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 28. Juni 2016; in Vollzug ab 28. Juni 2016.

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9'170'000.‒ für den Umbau und die Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'170'000.‒ gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum3.

Footnotes

  1. [3] Art. 6 RIG, sGS 125.1.

nGS 2016-081