641.30
Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943)
vom 21.04.2015 (Stand 01.01.2016)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001
als Beschluss:
Ziff. 1.
Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943) bei.
Ziff. 2
Dieser Erlass bedarf der Genehmigung des Kantonsrates.
Ziff. 3
Dieser Erlass wird ab Vollzugsbeginn des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943) angewendet.
nGS 2016-028