713.98
Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2008
vom 10.06.2008 (Stand 10.06.2008)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 23. Oktober 20071 Kenntnis genommen und
erlässt
in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 19712, Art. 56 und 60 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19573 sowie Art. 30 ff. der eidgenössischen Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom 18. Dezember 19954
als Beschluss:5
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 025 304.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2008.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Die Regierung wird ermächtigt, eine Investitionsvereinbarung für das Jahr 2008 zwischen dem Kanton St.Gallen einerseits und der Schweizerischen Südostbahn AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen abzuschliessen.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.6
nGS 43–138