713.993
Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2012
vom 26.06.2012 (Stand 26.06.2012)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 25. Oktober 20111 Kenntnis genommen und
erlässt
in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 19712, Art. 56 und 57 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember 19573 sowie Art. 13 ff. der eidgenössischen Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV) vom 4. November 20094
als Beschluss:5
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 8 713 074.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2012.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2013 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.6
nGS 47–103