713.994
Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2013
vom 30.04.2013 (Stand 30.04.2013)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Juli 20121 Kenntnis genommen und erlässt
in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 19712, Art. 56 und 57 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember 19573 sowie Art. 13 ff. der eidgenössischen Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV) vom 4. November 20094
als Beschluss:5
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 8 733 307.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2013.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2015 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum6.
nGS 48–87