738.7
Grossratsbeschluss über die Zuwendung zugunsten der Bergbevölkerung aus Anlass des 175-jährigen Bestehens des Kantons St.Gallen
vom 05.04.1979 (Stand 05.04.1979)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 3. Oktober 1978 Kenntnis genommen und
erlässt
aus Anlass des 175-jährigen Bestehens des Kantons als Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Staat wendet zugunsten der Bergbevölkerung einen Betrag von Fr. 2 000 000.– auf für:
die Wohnbausanierung,
Vorhaben, die einem Gemeinschaftsbedürfnis entsprechen oder die Selbsthilfe fördern.
Die Leistungen können zusätzlich zu anderen Beiträgen, die aufgrund besonderer kantonaler oder eidgenössischer Vorschriften geleistet werden, ausgerichtet werden.
Ziff. 2
Die Leistungen sind angemessen auf die Berggebiete des Kantons zu verteilen.
Sie werden in der Regel nur einmalig ausgerichtet.
Ziff. 3
Die Zuwendung wird aus der Rückstellung zulasten der Staatsrechnung 1977 gedeckt.
Ziff. 4
Der Regierungsrat berichtet dem Grossen Rat jährlich im Amtsbericht über die zugesicherten Leistungen.
Ziff. 5
Der Regierungsrat erlässt durch Verordnung die zum Vollzug dieses Beschlusses erforderlichen Vorschriften.
Ziff. 6
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 14–53