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Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030
vom 19.11.2023 (Stand 01.01.2024)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 22. November 20221 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 wird ein Sonderkredit von 59 Mio. Franken gewährt. Insbesondere sollen die Mittel eingesetzt werden:
für den Ersatz von fossilen Heizungen und elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Heizsysteme;
wenigstens 17,25 Mio. Franken für die Umsetzung des Förderungsprogramms Energie 2026–2030, insbesondere für die energetische Modernisierung von Gebäudehüllen sowie für Wärmenetze;
zur Stärkung der Innovation nach Art. 16 Abs. 1 des Energiegesetzes vom 26. Mai 20003 und der Stromversorgungssicherheit, beispielsweise mit Energiespeichern und Lastmanagement;
für die technologieneutrale Förderung von erneuerbaren Energien im Kanton St.Gallen nach Art. 1a des Energiegesetzes vom 26. Mai 20004.
Der Sonderkredit wird der Erfolgsrechnung belastet.
nGS 2023-074