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Regierungsbeschluss über die Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für Steuerbeträge

811.14 · St. Gallen Gesetzessammlung

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Retrieved on Sep 4, 2026

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  2. St. Gallen
  3. St. Gallen Laws
Source

811.14

Regierungsbeschluss über die Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für Steuerbeträge

vom 09.12.2025 (Stand 01.01.2026)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Anwendung von Art. 221 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 9. April 19981

als Beschluss:2

Footnotes

  1. [1] sGS 811.1.
  2. [2] In Vollzug ab 1. Januar 2026.

Art. 1 Ausgleichszins

Der Ausgleichszins zugunsten und zulasten des Steuerpflichtigen beträgt 0,25 Prozent.

Art. 2 Verzugszins

Der Verzugszins beträgt 4,0 Prozent.

Dieser Zinssatz gilt anteilmässig für die Steuerbeträge, die während der Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses ausstehend sind.

Art. 3 Rückerstattungszins

Für Steuerbeträge, die aufgrund einer Schlussrechnung, einer Revision, einer Berichtigung oder nach Art. 87 Abs. 2 der Steuerverordnung vom 20. Oktober 19983 zurückzuzahlen sind, wird ein Rückerstattungszins von 0,25 Prozent gutgeschrieben.

Dieser Zinssatz gilt anteilmässig für die Steuerbeträge, die während der Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses zurückzuzahlen sind.

Footnotes

  1. [3] sGS 811.11.

nGS 2025-068