831.63
Grossratsbeschluss über den Verkauf eines Grundstücks an der Zürcher Strasse in St.Gallen für das Stadion St.Gallen-West
vom 22.06.2000 (Stand 08.01.2004)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 21. Dezember 1999 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Dem Verkauf des Grundstücks Nr. 4552, Zürcher Strasse, St.Gallen, ins Eigentum der Stadion St.Gallen AG zum Preis von Fr. 9 559 770.– wird zugestimmt.
Ziff. 2
Der Kaufpreis wird unter den im Kaufvertragsentwurf vom 16. Dezember 1999 genannten Vorbehalten als Standortbeitrag zum Bau eines Fussballstadions unter der Voraussetzung erlassen, dass die politische Gemeinde St.Gallen den Kaufpreis ebenfalls erlässt.
Der Beitrag wird der Investitionsrechnung belastet und innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Im Übrigen werden alle Bestimmungen des Vertragsentwurfs vom 16. Dezember 1999 genehmigt, unter dem Vorbehalt, dass:
im Abschnitt «Kaufpreis» lit. b Abs. 2 gestrichen wird;
im Abschnitt «Weitere Vertragsbestimmungen» Ziff. 15 Abs. 1 erster Satz «... zur Durchführung von kantonalen oder eidgenössischen Veranstaltungen (z. B. Musik-, Turn-, Sängerfeste usw.) zur Verfügung zu stellen.» offener, nämlich entsprechend dem zwischen der Stadt St.Gallen und der Stadion St.Gallen AG noch abzuschliessenden Vertrag, formuliert wird.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Grundbuch-Verfahren den Vertrag abzuändern, wenn dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
Ziff. 4bis
Die Regierung wird ermächtigt, auf begründetes Gesuch der Stadion St.Gallen AG hin die Frist gemäss Ziff. 16 Abs. 2 des Kaufvertrages zu verlängern, wenn und soweit dies wegen hängiger Einsprache- oder Rechtsmittelverfahren begründet ist.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 35–41