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Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

161.110 · Schaffhausen Gesetzessammlung

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Retrieved on Sep 5, 2026

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161.110

Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

Vom 26.10.2015 (Stand 01.01.2024)

Der Kantonsrat Schaffhausen,

gestützt auf Art. 25 Abs. 3 der Kantonsverfassung sowie aufgrund der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per 31. Dezember 2014,

beschliesst:

Art. 1

Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Wahlkreise wird im Verhältnis der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per Ende des zweiten der Kantonsratswahl vorangehenden Jahres festgelegt.

Art. 2

Der Kanton Schaffhausen wird für die Wahl des Kantonsrates in folgende sechs Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis

Einwohnerzahl

Wahlkreis Schaffhausen, umfassend die Stadt Schaffhausen

38'107

Wahlkreis Klettgau, umfassend die Gemeinden Hallau, Beggingen, Beringen, Gächlingen, Löhningen, Neunkirch, Oberhallau, Schleitheim, Siblingen, Trasadingen und Wilchingen

18'589

Wahlkreis Neuhausen, umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall

11'049

Wahlkreis Reiat, umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten

10'648

Wahlkreis Stein, umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen

5'942

Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen

1'699

Total

86'034

Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.

Art. 3

Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilungs-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen ganzen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.

Der Zuteilungs-Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben werden.

Art. 4

Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt (Zuteilungs-Divisor: 1'429):

Wahlkreis

Quotient

Sitze

Wahlkreis Schaffhausen (Wohnbevölkerung: 38'107)

= 26.667

27 Sitze

Wahlkreis Klettgau (Wohnbevölkerung: 18'589)

= 13.008

13 Sitze

Wahlkreis Neuhausen (Wohnbevölkerung: 11'049)

= 7.732

8 Sitze

Wahlkreis Reiat (Wohnbevölkerung: 10'6489

= 7.451

7 Sitze

Wahlkreis Stein (Wohnbevölkerung: 5'942)

= 4.158

4 Sitze

Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen (Wohnbevölkerung: 1'699)

= 1.189

1 Sitz

Total

60 Sitze

Abl. 2016, S. 331