416.932.3
Schaffung einer Wirtschaftsinformatik-Schule (WIS) an der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule Aarau-Solothurn in Olten
Vom 23.11.1988 (Stand 01.04.1989)
Der Kantonsrat von Solothurn
gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung vom 1. Dezember 1985
nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 17. Oktober 1988
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Solothurn führt ab Beginn des Studienjahres 1989/1990 eine Wirtschaftsinformatik-Schule WIS/HWV.
Art. 2
Die WIS/HWV wird organisatorisch und administrativ der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule Aargau-Solothurn in Olten (HWV Olten) angegliedert.
Art. 3
Die jährlichen Kredite sind zulasten der Laufenden Rechnung in den Voranschlag aufzunehmen.
Art. 4
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Art. 5
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Er tritt auf einen vom Regierungsrat festgesetzten Zeitpunkt in Kraft.
Die Referendumsfrist ist am 2. März 1989 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1. April 1989 (RRB vom 28. März 1989).
GS 91, 227