926.571.2
Statuten des Schweizerischen Verbandes für Mast- und Schlachtleistungsprüfungen beim Schwein
926.571.2 Statuten des Schweizerischen Verbandes für Mast- und Schlachtleistungsprüfungen beim Schwein Vom 22. Dezember 1961
Art. 1 . Zusammensetzung
Unter dem Namen Schweizerischer Verband für Mast- und Schlachtleistungsprüfungen beim Schwein (nachstehend „Verband“ genannt) bilden − die Kantone, − der Schweiz. Zuchtverband für das Veredelte Landschwein, − der Verband Schweiz. Edelschweinzüchter, − la Fédération romande d’élevage de menu bétail, − der Wirtschaftsverband für Vieh und Fleisch, − der Schweiz. Viehproduzentenverband, − der Schweiz. Milchkäuferverband, − die Schweiz. Schweineverwertungsgenossenschaft, − der Zentralverband Schweiz. Milchproduzenten einen Genossenschaftsverband im Sinne von Artikel 921 ff. des Obligationenrechts mit Sitz in Sempach.
Art. 2 . Zweck
Der Verband bezweckt die einheitliche Durchführung von Mast- und Schlachtleistungsprüfungen beim Schwein. Zu diesem Zwecke errichtet und betreibt er in Zusammenarbeit mit dem Bund vorläufig eine Mast- und Schlachtleistungsprüfungsanstalt.
Der Verband fördert die Zusammenarbeit zwischen den Züchtern, Mästern, Verwertern, wissenschaftlichen Instituten und allen übrigen an der Schweineproduktion interessierten Kreisen einerseits und Bund und Kantonen anderseits.
Der Verband stellt sich für Aufgaben zur Verfügung, die ihm auf Grund der Landwirtschaftsgesetzgebung übertragen werden. 1
Art. 3 -6. ... )
Art. 7 . Zusammensetzung
Die Delegiertenversammlung setzt sich folgendermassen zusammen:
Kantone 24 Züchterorganisationen 7 1) Art. 3-6 nicht publiziert.
926.571.2 Mästerorganisationen inkl. Zentralverband 5 Verwertungsorganisationen 5 Wissenschaftliche Institute, Versuchsanstalten, Bund 5 1
Art. 8 -23. ... )
Beitritt vom Regierungsrat am 23. Januar 1962 beschlossen 1) Art. 8-23 nicht publiziert.
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