180.110
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
180.110 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die inter- 1 kantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
(Vom 15. Februar 2006)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
I.
Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusam- 3 menarbeit mit Lastenausgleich bei.
II.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.