631.230
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
631.230 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über 1 die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
(Vom 28. Juni 2001)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch- 2 schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- 3 blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.