20.3237
Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
Vom 02.05.2024 (Stand 01.01.2024)
Gestützt auf Art. 1c i.V.m. Art. 3 Abs. 4 des Reglements vom 20. Juni 1983 über das Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) wurde dieser Erlass durch Verweis veröffentlicht; er wird nicht ins Rechtsbuch aufgenommen (AB vom 17. Februar 2023). Der betreffende Rechtserlass findet sich unter www.gdk-cds.ch1.
AB 17.02.2023