417.3
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat)
Vom 1. Juni 2023 (Stand 9. Juni 2023)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 18941,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Zug beteiligt sich an den Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat) mit 500 000 Franken.
Art. 2
Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Internats am Standort Cham ausgerichtet.
Art. 3
Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
GS 2023/023