811.15-A1
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 29. April 20041)
Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34 Abs. 1 und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung1), beschliesst:
Art. 1
Beitrittserklärung Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei.
Art. 2 Inkrafttreten 1 Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum
gemäss § 34 der Kantonsverfassung.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.3) 1) GS 28, 147 2) BGS 111.1 3) Inkrafttreten am 7. Juli 2004 1