913.5
Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
Vom 13. Dezember 2007 (Stand 22. Dezember 2007)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Zug leistet an die Forschungsaufwendungen des Micro Centers Central Switzerland (MCCS) in Alpnach im Jahr 2008 einen Betrag von maximal Fr. 175’500.–.
Der Regierungsrat kann den gemäss Abs. 1 festgelegten Maximalbeitrag auch im Jahr 2009 ausrichten, sofern die Forschungsaufwendungen des MCCS bis Ende 2008 nicht im Rahmen der Trägerschaft der Fachhochschule Zentralschweiz finanziert werden können.
Art. 2
Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern:
das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst;
sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen;
das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und einen Bericht über die Forschungstätigkeit vorlegt.
Art. 3
Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug, insbesondere mit dem Abschluss der Subventionsvereinbarung, beauftragt.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft2.
GS 29, 573