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Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 17
(vom4. Juni 2009)1
Präambel
Die Hochschulleitung, gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20082 , beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
17 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Language and Communication des Departements Angewandte Linguistik.
Art. 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu absolvierenden Modulen und zur Gewichtung der Modulnoten, werden in einem Anhang geregelt.
Art. 3 Vertiefungen
Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:10
a. 17 Multilingual Communication Management,
b. Konferenzdolmetschen,
c. Linguistic Diversity Management,
d. 14 Strategic Communication Management.
Art. 4 Studienform
Der Studiengang wird als Vollzeitstudium geführt. Er kann auch im Teilzeitstudium besucht werden.
Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist jeweils auf Semesterbeginn gemäss den im Anhang festgelegten Bedingungen möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung. 5 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW
Art. 5 Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.5
Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Art. 6 Voraussetzungen
5 1 Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. 14 Bachelorabschluss im Umfang von 180 Credits in einem für die Vertiefung relevanten Bereich oder ein mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss,
b. Bestehen einer vertiefungsspezifischen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. a.
Art. 7 Voraussetzungen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung
Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
a. 17 Multilingual Communication Management: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;
b. Konferenzdolmetschen: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;
c. Linguistic Diversity Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich der Sprachbildung sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse;
d. 14 Strategic Communication Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich des Kommunikationsmanagements sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse.
Die Einzelheiten werden im Anhang geregelt.
Art. 7a8 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415
Art. 8 Wechsel der Vertiefung
Ein Wechsel der Vertiefung muss schriftlich bei der Studiengangleitung beantragt werden.
Die Studiengangleitung entscheidet über den Antrag.
Sie kann die Bewilligung des Wechsels vom Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die neu gewählte Vertiefung abhängig machen.6
C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Art. 9 Masterarbeit a. Beginn
5 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang erfüllt sind.
Art. 10 b. Expertinnen und Experten
6 1 Der schriftliche Teil der Masterarbeiten wird von einer oder einem Dozierenden abgenommen und bewertet. 2 Im mündlichen Prüfungsteil werden Expertinnen und Experten aus berufsfeldrelevanten Bereichen beigezogen. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der oder dem prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Art. 10a13 Nachprüfungen und Nachbesserungen
Für nicht bestandene Leistungsnachweise können Nachprüfungen und Nachbesserungen angeboten werden, wenn
a. es die Modulbeschreibung vorsieht und
b. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder dem Prädikat «nicht bestanden» bewertet wurde.
Im Falle einer benoteten Nachbesserung kann höchstens die Note4,00 erreicht werden.
Über Einzelheiten entscheidet die Studiengangleitung.
Art. 11 Wiederholung
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
D. Studienabschluss und Masterdiplom
Art. 12 Abschluss
6 Das Masterstudium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden sind,
b. 90 Credits erreicht sind. 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW
Art. 13 Abschlussnote a. Allgemein
Die Abschlussnote setzt sich aus den gemäss Anhang relevanten Modulnoten zusammen.12
Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
Art. 13a11 b. Credits aus Wahlpflichtmodulen
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Der Anhang regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Art. 14 Titel
17 Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Language and Communication mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.
E. Schlussbestimmung
Art. 15 Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am1. August 2009 in Kraft.
F. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 9. November 2023 13
Art. 16
13 Studierende in der Vertiefung Organisationskommunikation, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2025 begonnen haben und bis spätestens Ende des Frühlingssemesters 2025 beenden, schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in Organisationskommunikation» ab.
G. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. November 2024 16
Art. 17 Ende
16 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2026 begonnen haben, unterstehen bis und mit Herbstsemester 2027/ 2028 der bisherigen Studienordnung und schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab. Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415 2 Studierende des Studiengangs Angewandte Linguistik, die bis Herbstsemester 2027/2028 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium in den Studiengang Language and Communication überführt und der vorliegenden Studienordnung unterstellt. Anhang 17 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.