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Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 17

414.253.415 · Zürich Gesetzessammlung

Dated Jun 4, 2009

https://lexipedia.io/en/docs/ch-zh/ls/414-253-415/de/studienordnung-fur-den-masterstudiengang-language-and-communication-an-der-zurcher-hochschule-fur-angewandte-wissenschaften-17

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414.253.415

Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 17

(vom4. Juni 2009)1

Footnotes

  1. [4] Eingefügt durch B vom 2. Juli 2013 (OS 69, 5; ABl 2013-11-15). In Kraft seit 1. Februar 2014.
  2. [1] OS 64, 417. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

Präambel

Die Hochschulleitung, gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20082 , beschliesst:

Footnotes

  1. [2] LS 414.252.3. 3 Obsolet.

A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

17 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Language and Communication des Departements Angewandte Linguistik.

Art. 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu absolvierenden Modulen und zur Gewichtung der Modulnoten, werden in einem Anhang geregelt.

Art. 3 Vertiefungen

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:10

  1. a. 17 Multilingual Communication Management,

  2. b. Konferenzdolmetschen,

  3. c. Linguistic Diversity Management,

  4. d. 14 Strategic Communication Management.

Footnotes

  1. [10] Fassung gemäss B vom 7. Juli 2022 (OS 77, 567; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. Januar 2023.

Art. 4 Studienform

Der Studiengang wird als Vollzeitstudium geführt. Er kann auch im Teilzeitstudium besucht werden.

Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist jeweils auf Semesterbeginn gemäss den im Anhang festgelegten Bedingungen möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung. 5 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW

Art. 5 Anrechnung von Credits

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.5

Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

Footnotes

  1. [5] Fassung gemäss B vom 2. Juli 2013 (OS 69, 5; ABl 2013-11-15). In Kraft seit 1. Februar 2014.

B. Zulassung zum Studium

Art. 6 Voraussetzungen

5 1 Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. a. 14 Bachelorabschluss im Umfang von 180 Credits in einem für die Vertiefung relevanten Bereich oder ein mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss,

  2. b. Bestehen einer vertiefungsspezifischen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. a.

Art. 7 Voraussetzungen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung

Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  1. a. 17 Multilingual Communication Management: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;

  2. b. Konferenzdolmetschen: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;

  3. c. Linguistic Diversity Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich der Sprachbildung sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse;

  4. d. 14 Strategic Communication Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich des Kommunikationsmanagements sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse.

Die Einzelheiten werden im Anhang geregelt.

Art. 7a8 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415

Footnotes

  1. [8] Eingefügt durch B vom 21. Januar 2022 (OS 77, 286; ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1. Juli 2022.

Art. 8 Wechsel der Vertiefung

Ein Wechsel der Vertiefung muss schriftlich bei der Studiengangleitung beantragt werden.

Die Studiengangleitung entscheidet über den Antrag.

Sie kann die Bewilligung des Wechsels vom Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die neu gewählte Vertiefung abhängig machen.6

Footnotes

  1. [6] Fassung gemäss B vom 14. Juni 2018 (OS 73, 372; ABl 2018-07-27). In Kraft seit 1. Januar 2019.

C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 9 Masterarbeit a. Beginn

5 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang erfüllt sind.

Art. 10 b. Expertinnen und Experten

6 1 Der schriftliche Teil der Masterarbeiten wird von einer oder einem Dozierenden abgenommen und bewertet. 2 Im mündlichen Prüfungsteil werden Expertinnen und Experten aus berufsfeldrelevanten Bereichen beigezogen. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der oder dem prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.

Art. 10a13 Nachprüfungen und Nachbesserungen

Für nicht bestandene Leistungsnachweise können Nachprüfungen und Nachbesserungen angeboten werden, wenn

  1. a. es die Modulbeschreibung vorsieht und

  2. b. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder dem Prädikat «nicht bestanden» bewertet wurde.

Im Falle einer benoteten Nachbesserung kann höchstens die Note4,00 erreicht werden.

Über Einzelheiten entscheidet die Studiengangleitung.

Footnotes

  1. [13] Eingefügt durch B vom 9. November 2023 (OS 79, 49; ABl 2023-12-22). In Kraft seit 1. April 2024.

Art. 11 Wiederholung

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

D. Studienabschluss und Masterdiplom

Art. 12 Abschluss

6 Das Masterstudium ist bestanden, wenn

  1. a. die im Anhang vorgeschriebenen Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden sind,

  2. b. 90 Credits erreicht sind. 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW

Art. 13 Abschlussnote a. Allgemein

Die Abschlussnote setzt sich aus den gemäss Anhang relevanten Modulnoten zusammen.12

Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

Footnotes

  1. [12] Fassung gemäss B vom 7. Juli 2022 (OS 77, 567; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. April 2023.

Art. 13a11 b. Credits aus Wahlpflichtmodulen

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Der Anhang regelt,

  1. a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

  2. b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Footnotes

  1. [11] Eingefügt durch B vom 7. Juli 2022 (OS 77, 567; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1. April 2023.

Art. 14 Titel

17 Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Language and Communication mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.

E. Schlussbestimmung

Art. 15 Genehmigung und Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am1. August 2009 in Kraft.

F. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 9. November 2023 13

Art. 16

13 Studierende in der Vertiefung Organisationskommunikation, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2025 begonnen haben und bis spätestens Ende des Frühlingssemesters 2025 beenden, schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in Organisationskommunikation» ab.

G. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. November 2024 16

Art. 17 Ende

16 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2026 begonnen haben, unterstehen bis und mit Herbstsemester 2027/ 2028 der bisherigen Studienordnung und schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab. Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415 2 Studierende des Studiengangs Angewandte Linguistik, die bis Herbstsemester 2027/2028 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium in den Studiengang Language and Communication überführt und der vorliegenden Studienordnung unterstellt. Anhang 17 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

Footnotes

  1. [7] Aufgehoben durch B vom 14. Juni 2018 (OS 73, 372; ABl 2018-07-27). In Kraft seit 1. Januar 2019.
  2. [9] Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 505; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
  3. [14] Fassung gemäss B vom 9. November 2023 (OS 79, 49; ABl 2023-12-22). In Kraft seit 1. April 2024.
  4. [15] Aufgehoben durch B vom 9. November 2023 (OS 79, 49; ABl 2023-12-22). In Kraft seit 1. April 2024.
  5. [16] Eingefügt durch B vom 7. November 2024 (OS 80, 15; ABl 2024-12-20). In Kraft seit 1. April 2025.
  6. [17] Fassung gemäss B vom 7. November 2024 (OS 80, 15; ABl 2024-12-20). In Kraft seit 1. April 2025. 1. 4. 25 - 128 5 414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW