700.71
Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder
(vom 13. Dezember 2010)1
Präambel
Der Kantonsrat, II. Es besteht aus 16 Mitgliedern und zwölf Ersatzmitgliedern. III. Der Beschäftigungsgrad der vier Abteilungspräsidenten beträgt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%.
Art. 333 gestützt auf zes vom 7. S des Verwaltu sion vom 30. beschliesst:
Abs. 1 und § 334 Abs. 1 des Planungs- und Baugeseteptember 19754 und nach Einsichtnahme in die Anträge ngsgerichts vom 23. August 20102 und der Justizkommis- November 20103 ,