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Anfrage Tumasch Mischol, Hombrechtikon, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Mehr Prävention für mehr Verkehrssicherheit, Beantwortung

RRB Nr. 192/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dated Mar 4, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-192-2026/de/anfrage-tumasch-mischol-hombrechtikon-tobias-weidmann-hettlingen-und-lorenz-habicher-zurich-betreffend-mehr-pravention-fur-mehr-verkehrssicherheit-beantwortung

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Government Council of the Canton of Zurich
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 192/2026

Anfrage Tumasch Mischol, Hombrechtikon, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Mehr Prävention für mehr Verkehrssicherheit, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 61/2026

Sitzung vom 4. März 2026

192. Anfrage (Mehr Prävention für mehr Verkehrssicherheit) Die Kantonsräte Tumasch Mischol, Hombrechtikon, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Lorenz Habicher, Zürich, haben am 23. Februar 2026 folgende Anfrage eingereicht: In seiner Antwort vom 4. Dezember 2018 auf die Anfrage KR-Nr. 326/ 2018 legte der Regierungsrat die strategische Entwicklung der Geschwindigkeitsmessung im Kanton Zürich dar. Dabei wurde insbesondere die Reduktion fest installierter Anlagen zugunsten mobiler und halbstationärer Systeme aufgezeigt. Seither haben sich Verkehrsaufkommen und Mobilitätsverhalten weiterentwickelt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die Geschwindigkeitsüberwachung konsequent am Präventionsgedanken ausgerichtet werden kann. Der Regierungsrat wird vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie viele fest installierte sowie mobile bzw. halbstationäre Geschwindigkeitsmessanlagen betreibt die Kantonspolizei Zürich aktuell? Wie hat sich deren Anzahl seit 2018 entwickelt?

2. Nach welchen strategischen und objektiven Kriterien erfolgen die Standortwahl stationärer Anlagen sowie die Disposition mobiler Einsätze? Welche Schwellenwerte oder Risikokriterien müssen erfüllt sein, damit ein Standort als sicherheitsrelevant gilt?

3. Wie viele Geschwindigkeitsmessanlagen betreiben kommunale Polizeikorps im Kanton Zürich? Dürfen sie auf Kantonsstrassen Kontrollen durchführen, und falls ja, gestützt auf welche gesetzliche Grundlage und Koordinationsregelung?

4. Wie misst der Regierungsrat die präventive Wirkung der Geschwindigkeitsüberwachung (insbesondere bezüglich Unfallentwicklung, V85-Wert und Überschreitungsquote)? Werden Radarstandorte periodisch auf ihre sicherheitsrelevante Wirkung überprüft und bei fehlender Problemlage angepasst oder aufgehoben?

5. Welche empirischen Erkenntnisse liegen zur Frage vor, ob angekündigte bzw. nicht angekündigte Kontrollen unterschiedliche präventive Effekte erzielen?

6. Wie definiert der Regierungsrat das Verhältnis zwischen Prävention und Repression in der Geschwindigkeitsüberwachung?

7. Hat der Regierungsrat geprüft, ob eine Vorinformation über mobile Geschwindigkeitskontrollen in allgemeiner regionaler oder zeitlicher Form – etwa durch Bekanntgabe von Bezirken oder Einsatzzeiträumen ohne konkrete Orts- und Echtzeitangaben – unter Wahrung der bundesrechtlichen Vorgaben die präventive Wirkung unterstützen könnte, ohne operative Interessen zu beeinträchtigen?

8. Falls nein, ist der Regierungsrat bereit, einen zeitlich befristeten und wissenschaftlich begleiteten Pilotversuch zu prüfen? Welche rechtlichen oder sicherheitspolizeilichen Gründe sprechen gegebenenfalls gegen einen solchen Versuch?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Tumasch Mischol, Hombrechtikon, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Die Kantonspolizei betreibt zurzeit 4 stationäre (2018: 2), 12 halbstationäre (2018: 12) sowie 17 mobile (2018: 13) Geschwindigkeitsmessanlagen. Sämtliche stationären Anlagen befinden sich auf Nationalstrassen und stehen im Eigentum des Bundesamtes für Strassen. Die Kantonspolizei führt keine Statistik über die Geschwindigkeitsmessanlagen von kommunalen Polizeikorps im Kanton Zürich. Die Sicherheitsdirektion kann Gemeinden, die über eine eigene Gemeindepolizei verfügen, mittels Vereinbarung zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen auf Staatsstrassen ermächtigen (§ 20 lit. b Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]). Zu Fragen 2, 4 und 6: Die kantonalen Behörden richten die Kontrollen einzig und allein nach sicherheitsrelevantem Fehlverhalten und den Gefahrenstellen aus (vgl. Art. 5 Abs. 1 Strassenverkehrskontrollverordnung [SR 741.013]). Diese erfolgen ausschliesslich zum Zweck der Verbesserung der Verkehrssicherheit, d. h., sie dienen der Prävention. Relevante Kriterien der Standortwahl sind Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen (wie Altersheime, Schulen und Kindergärten, Spitäler, Baustellen) sowie Hinweise auf bestehende, häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dazu wertet die Kantonspolizei sämtliche Geschwindigkeitskontrollen statistisch aus. Resultate von früheren Geschwindigkeitsmessungen werden bei der Standortwahl berücksichtigt.

Zu Fragen 5, 7 und 8: Der Regierungsrat verzichtet auf die Bekanntgabe von Standorten und Einsatzzeiten von Geschwindigkeitsmessungen im Kanton Zürich. Der Kantonspolizei liegen keine empirischen Erkenntnisse zur Frage von angekündigten bzw. nicht angekündigten Kontrollen auf präventive Effekte mit Relevanz für den Kanton Zürich vor. Die Kantonspolizei verfolgt aber den entsprechenden Pilotversuch im Kanton Graubünden (vgl. Medienmitteilung Kanton Graubünden vom 10. Februar 2026) mit Interesse.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli