RRB Nr. 226/2026
Dringliche Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Marc Bourgeois, Zürich, und Jörg Kündig, Gossau, betreffend Änderung Lehrpersonalgesetz: Finanzielle Folgen für Schulen, Städte, Gemeinden und Steuerzahlende, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 53/2026
Sitzung vom 4. März 2026
226. Dringliche Anfrage (Änderung Lehrpersonalgesetz:
Erwägungen
Finanzielle Folgen für Schulen, Städte, Gemeinden und Steuerzahlende) Die Kantonsräte Stefan Schmid, Niederglatt, Marc Bourgeois, Zürich, und Jörg Kündig, Gossau, haben am 2. Februar 2026 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Nach Abschluss der ersten Lesung der Vorlage 5966a, welche die Zürcher Städte und Gemeinden mit Mehrkosten von jährlich 67,3 Millionen und den Kanton mit rund 15,7 Millionen belasten soll, zeichnet sich ein Referendum ab. Die Gemeinden und Städte sind je nach Ausgangslage massiv von den finanziellen Folgen der Vorlage betroffen. Daher bitten wir die Regierung um Bekanntgabe von Berechnungsgrundlagen und Antworten auf unsere Fragen: Frage 1: Um die Mehrkosten von jährlich 83 Mio. CHF zu plausibilisieren, bitten wir um folgende Angaben zu den von der Vorlage betroffenen VZE über den ganzen Kanton. – Anzahl VZE total, im laufenden Schuljahr – jährliche Lohnvollkosten dieser VZE – zusätzlich benötigte VZE im ganzen Kanton unter der Annahme, dass Vorlage 5966a bereits seit zwei Jahren in Kraft wäre Frage 2: Welche der folgenden Positionen sind zu welchen Teilbeträgen in den in der Vorlage 5966a deklarierten Mehrkosten von 83 Mio. CHF enthalten? – Lohnkosten von Lehrpersonen – Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungen – Lohnnebenkosten wie Berufs- und Nichtberufsunfallversicherungen – Lohnkosten für Schulleitungen aufgrund der höheren Anzahl VZE (LPG § 3 Abs. 4) – Lohnnebenkosten für Schulleitungen – Anteilige zusätzliche Vikariatskosten (aufgrund des Zuwachses des Lehrkörpers) – Weitere vertraglich zugesicherte, direkte Lohnnebenkosten für DAG etc. – Zusätzliche Kosten für Schulverwaltung, Personalamt, Lohnbuchhaltung etc.
– Kosten für persönliche Ausstattung wie ICT-Mittel, Lizenzen, Spesen etc. – Kosten für zusätzlichen Raumbedarf (Lehrerzimmer, Vorbereitung, Schulleitung etc.) Frage 3: Welche obenstehenden Bereiche wurden in den Mehrkosten nicht berücksichtigt? Wie hoch schätzt die Regierung die allfälligen nicht berücksichtigten Kosten (grob, auf Basis von Erfahrungswerten resp. ausgewählten Jahresrechnungen von Schulen) infolge der Vorlage 5966 im Sinne einer Gesamtkostenbetrachtung. Frage 4: Zwecks Folgenabschätzung der finanziellen Betroffenheit bitten wir um eine tabellarische Auflistung verschiedener Angaben, einzeln für ausgewählte Schulträger, bestehend aus eigenständigen Schulgemeinden, Schulkreisgemeinden, verschieden grossen Einheitsgemeinden und Städten. Die Angaben sollen auf den jüngsten verfügbaren Zahlen des Statistischen Amtes und der Bildungsstatistik (BISTA) basieren. Schulträger – Stadt Winterthur – Stadt Dietikon – Stadt Adliswil – Gemeinde Wald – Gemeinde Fischenthal – Gemeinde Glattfelden – Einheitsgemeinde Oberglatt (inkl. Primarschule) – Einheitsgemeinde Rümlang (inkl. Primarschule) – Sekundarschule Rümlang-Oberglatt – Schulen Zell (Primar- und Sekundarschule) – Schule Wehntal Angaben – Anzahl schulpflichtige Kinder (Kindergarten bis Sekundarstufe) – Anzahl aktuell bewilligte VZE – Zusätzlich benötigte VZE (Annahme Vorlage 5966a wäre seit zwei Jahren in Kraft) – Mehrkosten aufgrund Vorlage 5966a (Basis 83 Mio. CHF Mehrkosten) – Einfacher Gemeindesteuerertrag – Anzahl benötigte Prozente an einfachem Steuerertrag (auf ganze % aufgerundet), um Mehrkosten der Vorlage 5966a vollumfänglich zu decken
Frage 5 Zumal die betroffenen Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Vorlage 5966a entweder Steuern erhöhen oder durch andere Sachbereiche kompensieren müssen, bitten wir gestützt auf die Zahlen 2024 des Statistischen Amts, anhand der Stadt Dietikon und der Gemeinde Wald um jeweils folgende Angaben: – Wie hoch war 2024 der Nettoaufwand im Sachbereich «Kultur, Sport und Freizeit» und viel Prozent müsste in diesen Bereichen gespart werden, um die Kostenfolge von Vorlage 5966a vollständig zu kompensieren? – Wie hoch war 2024 der Nettoaufwand im Sachbereich «Öffentliche Ordnung und Sicherheit» und wie viel Prozent müsste in diesen Bereichen gespart werden, um die Kostenfolge von Vorlage 5966a vollständig zu kompensieren? – Wie hoch war 2024 der Nettoaufwand im Sachbereich «Umweltschutz und Raumordnung» und wie viel Prozent müsste in diesen Bereichen gespart werden, um die Kostenfolge von Vorlage 5966a vollständig zu kompensieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Marc Bourgeois, Zürich, und Jörg Kündig, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG, LS 412.31) hat der Kantonsrat in der ersten Lesung eine Variante beschlossen (Vorlage 5966a). Die Berechnung dieser Mehrkosten erfolgte zusammen mit der Ausarbeitung der Vorlage im Jahr 2024. Änderungen aufgrund der Teuerung oder veränderter Schülerzahlen sind darin nicht berücksichtigt. Die tatsächlichen Mehrkosten können deshalb leicht abweichen. a) Anzahl Vollzeiteinheiten (VZE) total, im laufenden Schuljahr: 12 779 Darin enthalten sind alle Lehrpersonen, Schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie Schulleitungen aller Stufen. Die kommunalen personellen Mittel, die über den kantonalen Lohn abgerechnet, aber zu 100% den Gemeinden belastet werden, setzen sich wie folgt zusammen: – integrierte Sonderschulung – Wahlfächer und Wahlpflichtfächer auf der Sekundarstufe – Umwandlung von nicht verwendeten Therapielektionen in Integrative Förderung
– zusätzlicher Mittelbedarf aufgrund des höheren Ferienanspruchs von Lehrpersonen vom Beginn des Schuljahres an, in dem sie das 50. Altersjahr vollenden – kommunale Erweiterung Schulleitungspensum Rein kommunale Anstellungen (z. B. Deutsch als Zweitsprache, Therapien), bei denen der Lohn nicht durch den Kanton ausgerichtet wird, sind in dieser Berechnung nicht enthalten. b) Lohnvollkosten dieser VZE: Fr. 2 053 872 728 c) Zusätzlich benötigte VZE (aufgrund der Berechnung von 2024): 519,74 Zu Fragen 2 und 3: Folgende Positionen sind in den Mehrkosten von 83,2 Mio. Franken, wie sie in der Vorlage 5966a ausgewiesen sind, enthalten: – Lohnkosten von Lehrpersonen: Fr. 77 102 705 (einschliesslich Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungen, Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung) – Lohnkosten für Schulleitungen aufgrund der höheren Anzahl VZE (§ 3 Abs. 4 LPG): Fr. 3 307 949 (einschliesslich Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungen, Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung) – Der pro Schulstufe berechnete Anteil VZE Gestaltungspool kann sowohl bei den Schulleitungen als auch bei den Lehrpersonen eingesetzt werden. Hier ist mit Mehrkosten von Fr. 2 061 031 zu rechnen. – Weiter wurden die Mehrkosten für die Verpflegungszulagen separat berechnet. Sie belaufen sich auf Fr. 773 373. – Die Mehrkosten im Bereich der Vikariate sind schwierig zu beziffern und mit jährlichen Schwankungen verbunden. Wie weit die Vorlage 5966a eine Auswirkung auf die benötigen Vikariate hat, ist ungewiss. Wird von einem Anstieg der Vikariatskosten im Verhältnis zu den zusätzlich berechneten 519,74 VZE ausgegangen, sind Mehrkosten zwischen 3 Mio. und 5 Mio. Franken zu erwarten. – Die Mehrkosten für Dienstaltersgeschenke werden auf Fr. 400 000 geschätzt. Die folgenden Bereiche liegen in der Zuständigkeit der Gemeinden. Dazu kann der Regierungsrat deshalb keine verlässlichen Angaben oder Kostenschätzungen vorlegen: – zusätzlichen Kosten für Schulverwaltung, Personalamt, Lohnbuchhaltung usw. – Kosten für persönliche Ausstattung wie ICT-Mittel, Lizenzen, Spesen usw. – Kosten für zusätzlichen Raumbedarf (Lehrerzimmer, Vorbereitung, Schulleitung usw.)
Zu Frage 4: Schulpflichtige Kinder und VZE: Die aktuellen Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der aktuellen VZE wurden mit Stichtag 15. September 2025 erhoben. Es handelt sich dabei noch um provisorische Zahlen. Die zusätzlich benötigen VZE sowie die kommunalen Mehrkosten sind ungefähre Werte. Gemeinde Anzahl Anzahl Zusätzlich Mehrkosten schulpflichtige aktuell benötigte VZE (Gemeinde- Kinder bewilligte VZE anteil) aufgrund Vorlage 5966a (in Franken) Winterthur 12 636 879,86 41,68 5 400 000 Dietikon 3 146 230,33 10,91 1 410 000 Adliswil 2 019 134,71 6,39 830 000 Wald 1 247 84,88 4,02 520 000 Fischenthal 207 15,67 0,74 100 000 Glattfelden 634 41,78 1,98 260 000 Oberglatt (Primar) 684 46,04 2,18 280 000 Rümlang (Primar) 754 48,96 2,32 300 000 Rümlang-Oberglatt (Sekundar) 480 34,23 1,62 210 000 Zell 806 55,36 2,62 340 000 Wehntal 801 52,86 2,51 320 000
Einfacher Gemeindesteuerertrag: Der einfache Gemeindesteuertrag wird in der Gemeindefinanzstatistik nicht erhoben. Bestandteil der Datenerhebung sind die in der Jahresrechnung tatsächlich verbuchten Steuererträge, insbesondere die folgenden Positionen: – 4000.0 Einkommenssteuer natürliche Personen Rechnungsjahr – 4001.0 Vermögenssteuer natürliche Personen Rechnungsjahr – 4010.0 Gewinnsteuer juristische Personen Rechnungsjahr – 4011.0 Kapitalsteuer juristische Personen Rechnungsjahr Diese Positionen zusammen ergeben den Steuerertrag des Rechnungsjahres. Die jüngsten vorhandenen Daten stammen aus dem Jahr 2024. Sie sind für die gefragten Schulträger, zusammen mit dem angewandten Steuerfuss, nachfolgend aufgelistet.
Name Steuerertrag Steuerfuss Rechnungsjahr 2024 in % 2024 (in Franken) Gemeinde Fischenthal 5 004 804.45 122 Gemeinde Glattfelden 13 992 120.15 120 Einheitsgemeinde Oberglatt (einschliesslich Primarschule) 11 272 081.50 97 Einheitsgemeinde Rümlang (einschliesslich Primarschule) 19 358 075.35 89 Gemeinde Wald 22 086 269.40 122 Stadt Adliswil 63 278 887.05 102 Stadt Dietikon 63 840 959.70 123 Stadt Winterthur 367 386 098.70 125 Schulen Zell* (Primar- und Sekundarschule) 13 303 081.70 115 Schulgemeinde Wehntal 13 866 687.20 63 Sekundarschule Rümlang-Oberglatt 6 669 244.40 20 * Die politische Gemeinde Zell ist eine Einheitsgemeinde. Daher sind der Steuerertrag und der Steuerfuss 2024 der politischen Gemeinde Zell aufgeführt.
Die Auswertungen zum Steuerertrag Rechnungsjahr 2024 basieren auf dem Gemeindefinanzporträt (vgl. zh.ch/de/steuern-finanzen/gemeindefinanzen/zahlen-gemeindefinanzen/gemeindefinanzportraithrm2.html) des Statistischen Amtes. Die Steuerfüsse der politischen Gemeinden können der Steuerfusspublikation (vgl. zh.ch/de/steuernfinanzen/steuern/steuerstatistiken/aktuelle-gemeinde-steuerfuesse. html#/) des Statistischen Amtes entnommen werden. Es ist nicht möglich, die Anzahl Prozente am einfachen Steuerertrag zu berechnen, die notwendig sind, um die Mehrkosten der Vorlage 5966a vollumfänglich zu decken. Zu Frage 5: Die Nettoaufwände der erwähnten Aufgabenbereiche aus den Jahresrechnungen 2024 weisen folgende Werte auf: Name Nettoaufwand Jahresrechnung 2024 (Aufgabenbereich 3 «Kultur, Sport und Freizeit») (in Franken) Stadt Dietikon 5 965 275 Gemeinde Wald 1 806 301
Name Nettoaufwand Jahresrechnung 2024 (Aufgabenbereich 1 «Öffentliche Ordnung und Sicherheit») (in Franken) Stadt Dietikon 5 936 310 Gemeinde Wald 2 028 143
Name Nettoaufwand Jahresrechnung 2024 (Aufgabenbereich 7 «Umweltschutz und Raumordnung») (in Franken) Stadt Dietikon 2 917 827 Gemeinde Wald 1 140 710 Die Auswertungen stützen sich auf das Gemeindefinanzporträt des Statistischen Amtes.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli