RRB Nr. 410/2024
Schweizerisches Institiut für Kunstwissenschaft, Beitragsberechtigung, Anerkennung, Subvention, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024
410. Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft (Beitragsberechtigung, Anerkennung, Subvention, gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Region Zürich ist im Kunstbetrieb der Schweiz ein wichtiges Zentrum und für den Kunstmarkt ein weltweit bedeutender Handelsplatz. Das 1951 gegründete Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft (SIK-ISEA) mit Hauptsitz in Zürich ist ein kunstwissenschaftliches und kunsttechnologisches Kompetenzzentrum. Die Rechtsform der gemeinnützigen Stiftung gewährleistet den Status eines autonomen und nichtgewinnorientierten Forschungsinstituts. Die Schwerpunkte seiner Aktivitäten sind Forschung, Dokumentation, Wissensvermittlung und Dienstleistung im Bereich der bildenden Kunst. Kerngebiet bildet das Kunstschaffen in der Schweiz vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Die Haupttätigkeiten des SIK-ISEA sind die systematische Gewinnung, langfristige Speicherung und einfache Zugänglichmachung von Informationen und Dokumenten zu Kunstschaffenden und Kunstwerken der Schweiz. Das SIK-ISEA stellt die umfangreichste digitale Forschungsinfrastruktur zum aktuellen und historischen Kunstschaffen in der Schweiz dar und baut dieses Angebot kontinuierlich aus. Derzeit macht das Institut rund eine Million Datensätze, digitalisierte Dokumente und Werkabbildungen für die Forschungsgemeinschaft und die interessierte Öffentlichkeit online zugänglich. Ein Merkmal des SIK-ISEA sind der Zusammenschluss von kunsthistorischer und kunsttechnologischer Forschungsinfrastruktur unter einem Dach sowie die daraus entstehenden Möglichkeiten zur Zusammenarbeit. Mit seiner analogen und digitalen Dokumentationstätigkeit nimmt das Institut Aufgaben wahr, die von keiner anderen Forschungseinrichtung in der Schweiz erfüllt werden. Das SIK-ISEA stellt seine Forschungsergebnisse, Forschungsinfrastruktur und Expertise der Forschungsgemeinschaft und der interessierten Öffentlichkeit frei zur Verfügung. Davon profitieren insbesondere die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die Museen im Kanton. Auch mit seiner Beratungsstelle für Nachlässe von Kunstschaffenden trägt das SIK-ISEA wesentlich zur Kenntnis und Erhaltung des kulturellen Erbes der Schweiz bei.
Das SIK-ISEA kooperiert mit Universitäten und Hochschulen, insbesondere berät und unterstützt es diese bei der Durchführung von Projekten und Lehrangeboten. So besteht ein Memorandum of Understanding mit dem Kunsthistorischen Institut der Universität Zürich über die Zusammenarbeit zur Förderung der kunsthistorischen Forschung, Lehre und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Gemeinsam mit der Zürcher Hochschule der Künste organisiert das SIK-ISEA den CAS-Weiterbildungslehrgang «Angewandte Kunstwissenschaft. Material und Technik». Zu den wichtigsten Dienstleistungsnehmern des naturwissenschaftlichen Labors des SIK-ISEA zählten in den vergangenen Jahren unter anderem die Archäologische Sammlung der Universität Zürich und das Forensische Institut Zürich. Zudem fördert das SIK-ISEA mit eigenen Programmen die Aus- und Weiterbildung von Studierenden sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen der Kunstgeschichte. Als Ausbildungs- und Arbeitsstätte für Studierende leistet das SIK-ISEA einen wichtigen Beitrag zur Einführung des akademischen Nachwuchses in die Berufspraxis. Finanziert wird das SIK-ISEA hauptsächlich über Beiträge des Bundes (2022: 3,1 Mio. Franken), des Kantons Zürich (2022: 1,15 Mio. Franken) und der Stadt Zürich (2022: 0,23 Mio. Franken). Eine weitere wichtige Einnahmequelle sind Erlöse von Dritten (vor allem Dienstleistungserträge, Beiträge und Spenden sowie kompetitiv erworbene Forschungsmittel). Sie betrugen 2022 2,6 Mio. Franken. Die Gesamtkosten betrugen 2022 7,1 Mio. Franken. Die Personalkosten (2022: 5,2 Mio. Franken, rund 45 Stellen) machen davon rund 73% aus. Einnahmen und Ausgaben des SIK-ISEA hielten sich in den vergangenen Jahren die Waage. Gemäss § 2 des Kulturförderungsgesetzes vom 1. Februar 1970 (KFG, LS 440.1) kann der Kanton an öffentliche und private Institutionen des kulturellen Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren. Mit Beschluss Nr. 110/2020 verlängerte der Regierungsrat die Beitragsberechtigung des SIK-ISEA bis zum 31. Dezember 2024 und sicherte eine jährlich wiederkehrende Subvention von 1,15 Mio. Franken zu.
B. Subventionsgesuch Mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 ersucht das SIK-ISEA den Kanton Zürich um Erneuerung der Subvention für die Jahre 2025–2028. Das SIK-ISEA beantragt, die jährliche Subvention von bisher 1,15 Mio. Franken um Fr. 90 000 oder 7,8% auf neu 1,24 Mio. Franken zu erhöhen. Begründet wird die beantragte Erhöhung mit der Weiterentwicklung der digitalen Forschungsinfrastruktur, der Erweiterung der Online-Inhalte und dem wachsenden Raumbedarf für die Bestände der Bibliothek sowie des Kunstarchivs.
1. Weiterentwicklung der digitalen Forschungsinfrastruktur Von 2012 bis 2022 hat sich der Datenbestand des SIK-ISEA fast verdoppelt. Die Datenbestände sollen durch neu erhobene Daten und digitalisierte Dokumente aus den analogen Beständen des Instituts erweitert werden. Zur Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Datenanbietern und der Forschungsgemeinschaft sind technische Anpassungen nötig. Zugleich sind bestehende Arbeitsabläufe anzupassen, etwa in der Datenerhebung mittels Webformularen oder im Datenmanagement. Ein wichtiger Faktor wird in den kommenden Jahren die Nutzung künstlicher Intelligenz werden, beispielsweise im Bereich der Text- und Bilderkennung oder der Datenauswertung. Die Weiterentwicklungen bedürfen zusätzlicher Mittel, insbesondere für den Unterhalt und Ausbau der Datenbank- und Onlineanwendungen (Programmierung, Lizenzen), für die Anschaffung von Geräten und Software, beispielsweise für die Digitalisierung (Fotoapparate, Scanner) und für die langfristige Datenspeicherung (Server, Clouddienste). Ein wachsender Kostenfaktor ist auch der Schutz vor Cyberkriminalität. Dafür beantragt das SIK-ISEA eine Erhöhung der kantonalen Subvention um Fr. 45 000 pro Jahr. 2. Erweiterung der Online-Inhalte mit bisher nur gedruckt vorliegenden Forschungsergebnissen, laufende Aktualisierung Verschiedene ältere, vom SIK-ISEA erarbeitete Werkverzeichnisse zu bedeutenden Schweizer Künstlerinnen und Künstlern sind heute vergriffen. Eine nachträgliche Digitalisierung macht dieses kunsthistorische Grundlagenmaterial auf digitalem Weg zugänglich. Sie ermöglicht auch, neue Erkenntnisse anzufügen und damit die kunsthistorische Forschung auf aktuellem Stand zu halten. Das entspricht auch der Erwartungshaltung der Nutzenden von digitalen Medien. Die laufende Einarbeitung neuer Informationen in immer grösser werdende Datenbestände benötigt personelle Mittel, die mit den bestehenden Mitteln nicht gewährleistet sind. Das SIK-ISEA beantragt dafür eine Erhöhung der kantonalen Subvention um Fr. 25 000 pro Jahr. 3. Neues Aussendepot für physische Bestände der Bibliothek und des Kunstarchivs Die physische Aufnahmekapazität der Bibliothek für Neuzugänge wird voraussichtlich 2027 erschöpft sein. Durch das Ende eines Mietverhältnisses bei der Zentralbibliothek Zürich per Ende 2025 muss zudem eine
Lösung für die Rücknahme von 30 000 Bänden gefunden werden. Für die Lagerung zusätzlicher Nachlassbestände des Kunstarchivs wird in absehbarer Zeit ebenfalls eine externe Raumlösung notwendig sein. Ein ge- eignetes Aussendepot muss sowohl bauliche als auch konservatorische Anforderungen (Klima, Wasser- und Brandschutz, Sicherheit) erfüllen. Neben den Mehrkosten für die Einrichtung und Miete werden je nach Lage auch zusätzliche Kosten für Kurierdienste anfallen. Das SIK-ISEA beantragt dafür eine Erhöhung der kantonalen Subvention um Fr. 20 000 pro Jahr. Die bewährten Leistungen der SIK-ISEA erfüllen die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) um weitere vier Jahre erneuert werden.
C. Finanzielles Die Finanzplanung des SIK-ISEA für die Beitragsperiode 2025–2028 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. (in Mio. Franken, +Ertrag / –Aufwand) 2025 2026 2027 2028 Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 Total Ertrag 8,16 7,61 7,65 7,70 Subventionen 4,77 4,79 4,79 4,79 davon Bund (beantragt) 3,28 3,30 3,30 3,30 davon Kantone (vor allem Zürich) 1,25 1,25 1,25 1,25 davon Gemeinden (vor allem Stadt Zürich) 0,24 0,24 0,24 0,24 Erlöse von Dritten 3,39 2,82 2,86 2,91 Total Aufwand –8,16 –7,61 –7,65 –7,70 Personalaufwand 5,40 5,42 5,44 5,46 Sach- und Betriebsaufwand 1,93 1,96 1,98 2,01 Weiterer Aufwand (insbesondere Liegenschaft) 0,83 0,23 0,24 0,24
Das SIK-ISEA stellte dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ein Subventionsgesuch im Umfang von 3,3 Mio. Franken pro Jahr. Die Stadt Zürich wurde um eine Subvention von jährlich 0,24 Mio. Franken ersucht. 2025 sind im Ertrag und im Aufwand rund 0,6 Mio. Franken für Gebäuderenovationen einberechnet, die vollumfänglich über Beiträge von Dritten finanziert werden. Hauptsitz des SIK- ISEA ist die denkmalgeschützte Villa Bleuler, die sich im Besitz der Stiftung befindet. In dieser Liegenschaft ist auch das Eigenkapital der Stiftung gebunden. Das anrechenbare Defizit gemäss § 2 KFG berechnet sich gemäss bisheriger Praxis als Gesamtaufwand abzüglich eigener Erträge. Als eigene Erträge gelten sämtliche Erlöse, die nicht aus Subventionen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) stammen. Gemäss Kostenstand 2022 beträgt das anrechenbare Defizit des SIK-ISEA 4,5 Mio. Fran- ken. Die beantragte Subvention des Kantons Zürich von jährlich 1,24 Mio. Franken liegt damit unter dem gesetzlich möglichen Höchstsatz. Seit 2013 beträgt die kantonale Subvention an das SIK-ISEA unverändert 1,15 Mio. Franken pro Jahr (vgl. RRB Nrn. 860/2012, 781/2016 und 110/2020). Die Subvention wurde weder der Teuerung noch den Beiträgen des Bundes angepasst. Die Subvention ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes, wonach Subventionen als gebundene Ausgabe gelten, wenn durch Gesetz der Subventionszweck und der Höchstsatz festgelegt sind. Für die Subvention an die SIK-ISEA ist für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 eine gebundene Ausgabe von jährlich höchstens Fr. 1 240 000, insgesamt höchsten Fr. 4 960 000 zu bewilligen. Die mit Beschluss Nr. 110/2020 durch den Regierungsrat bewilligte wiederkehrende Ausgabe ist mit Wirkung ab 1. Januar 2025 aufzuheben. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 ist für die Subvention an die SIK-ISEA eine Ausgabe von Fr. 1 150 000 pro Planjahr in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, enthalten. Die Erhöhung von Fr. 90 000 wird im KEF 2025–2028 innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, kompensiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft wird als beitragsberechtigt anerkannt.
II. Die Beitragsberechtigung gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis spätestens 31. Dezember 2027 einzureichen.
III. Dem Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft wird für die Jahre 2025 bis 2028 an die beitragsberechtigten Kosten von jährlich Fr. 4 510 000 eine Subvention von jährlich höchstens Fr. 1 240 000, insgesamt höchstens Fr. 4 960 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, zugesichert.
IV. Die mit RBB Nr. 110/2020 bewilligte wiederkehrende Ausgabe wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
VI. Mitteilung an das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft, Zollikerstrasse 32, Postfach, 8032 Zürich (E), das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli