RRB Nr. 419/2026
Governance-Konzept zur Beteiligung an der Flughafen Zürich AG, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
419. Governance-Konzept zur Beteiligung an der Flughafen Zürich AG; Festsetzung
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 12. Juli 2023 legte der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für die Flughafen Zürich AG (FZAG) fest und unterbreitete sie dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 5924). Die Vorlage wurde in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates (KEVU) beraten. Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen des Kantonsrates (AWU) verfasste einen Mitbericht. Am 3. Juni 2024 wurde in der KEVU ein Rückweisungsantrag eingebracht und die Überarbeitung der Eigentümerstrategie in mehreren Punkten beantragt. Im Herbst 2024 führte die Finanzkontrolle eine Aufsichtsprüfung zum Beteiligungscontrolling betreffend die FZAG bei der Volkswirtschaftsdirektion als zuständiger Fachdirektion durch. Im Bericht vom 6. Februar 2025 zeigte die Finanzkontrolle in verschiedenen Punkten Optimierungsbedarf auf. Die Finanzkontrolle schreibt dazu in ihrem Tätigkeitsbericht 2024 (S. 8): «Gemäss PCG-Richtlinien ist die Fachdirektion zuständig für die Wahrung von Gewährleister- sowie Eignerinteressen. Dies umfasst auch die Definition sowie Messung und Bewertung von Zielen im Rahmen der Eigentümerstrategie. Ein umfassendes Beteiligungscontrolling beurteilt die jeweilige Situation basierend auf quantifizierbaren oder qualitativen Zielen. Diese für die kontinuierliche Überprüfung der Gewährleister- und Eignerinteressen zentrale Analyse verlangt jedoch eine genügende Operationalisierung der übergeordneten strategischen Ausrichtung. Diese Konkretisierung müsste für verschiedene Aspekte, wie beispielsweise für die Auslandengagements, aber auch die Immobilienstrategie noch erarbeitet werden. Im Sinne einer umfassenden Rechenschaft wäre zu erwarten, dass der Flughafenbericht auch über die Erfüllung der Zielsetzungen der dahingehend ergänzten Eigentümerstrategie sowie über allfällig erforderliche Massnahmen und Entscheidungen sach- und zeitgerecht Auskunft gibt.» Diese Feststellungen der Finanzkontrolle decken sich teilweise mit den im Rückweisungsantrag vom 3. Juni 2024 geäusserten Bedenken. Aufgrund der Feststellungen der KEVU, AWU und Finanzkontrolle entschied der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 230/2025, die Vorlage 5924 zurückzuziehen, um das Beteiligungscontrolling neu auszurichten und die Eigentümerstrategie neu zu konzipieren.
Im Zuge der Überarbeitung von Beteiligungscontrolling und Eigentümerstrategie hat sich gezeigt, dass es den Rahmen der Eigentümerstrategie sprengen würde, wenn diese sowohl die strategischen Ziele als auch ein Konzept zum Umgang des Kantons mit der FZAG umfassen müsste. Das Governance-Konzept wurde deshalb in einem separaten Dokument erstellt. Parallel zur Erarbeitung des Governance-Konzepts wurde auch die Eigentümerstrategie zur FZAG überarbeitet und mit RRB Nr. 417/2026 festgelegt.
2. Überarbeitung und Eckwerte des neuen Governance-Konzepts Im Zentrum der Arbeiten standen die Klärung der Rollen und Aufgaben des Kantons in Bezug auf die FZAG, die Definition der Rollenteilung zwischen Beteiligungscontrolling und Führungsunterstützung, die Schärfung des Strategie- und Risikocontrollings sowie die Regelung des kantonsinternen Informationsflusses zwischen Kanton und FZAG. Die Volkswirtschaftsdirektion stand dabei im Austausch mit der KEVU, der AWU und der Finanzkontrolle sowie mit zwei externen Experten, Prof. Dr. Kuno Schedler von der Universität St. Gallen und Prof. Dr. Peter V. Kunz von der Universität Bern. Prof. Schedler hat insbesondere eine Beurteilung des Governance-Konzepts aus Sicht Public Corporate Governance vorgenommen. Prof. Kunz zeigte in einem Gutachten die rechtlichen Grundlagen für den Umgang des Kantons mit Informationen der FZAG auf. Die in RRB Nr. 230/2025 formulierten Vorgaben zum Umgang des Kantons mit der FZAG wurden als Eckwerte für das Governance-Konzept herangezogen. Namentlich werden die Prozesse zur Unterstützung der Staatsvertretung im Verwaltungsrat der FZAG (sogenannte Führungsunterstützung) vom Controlling und der Berichterstattung konzeptionell getrennt. Während die Führungsunterstützung die Interessenvertretung des Kantons im Verwaltungsrat im Fokus hat, sollen sich das Controlling und die Berichterstattung auf die Eignersicht sowie die Perspektive als Gewährleister der im Flughafengesetz (LS 748.1) festgehaltenen Grundsätze in Bezug auf den Flughafen konzentrieren. Mit der neuen Rollenteilung wird eine Trennung zwischen den vertraulichen Informationen aus dem Verwaltungsrat und den Informationen für das Controlling sowie die öffentliche Berichterstattung erreicht. Das kantonale Risikomanagement wurde ausgebaut und die gesamte Bandbreite der kantonalen Risiken abgedeckt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Governance-Konzept zur Beteiligung an der Flughafen Zürich AG wird festgesetzt.
II. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli