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Stärkung des Innovationsstandorts Zürich, strategischer Rahmen, Amt für Wirtschaft, Stellenplan

RRB Nr. 423/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dated Apr 15, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-423-2026/de/starkung-des-innovationsstandorts-zurich-strategischer-rahmen-amt-fur-wirtschaft-stellenplan

Retrieved on Sep 4, 2026

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  2. Zurich
  3. Government Council of the Canton of Zurich
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Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 423/2026

Stärkung des Innovationsstandorts Zürich, strategischer Rahmen, Amt für Wirtschaft, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

423. Stärkung des Innovationsstandorts Zürich (Strategie), Amt für Wirtschaft (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich zählt zu den wirtschaftlich leistungsfähigsten Regionen Europas. Ausschlaggebend dafür ist seine ausgeprägte Innovationsfähigkeit, die auf einem international anerkannten Hochschul- und Forschungsstandort, einer hohen Dichte qualifizierter Arbeitskräfte, einer vielfältigen Unternehmenslandschaft sowie verlässlichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen beruht. Die enge Verzahnung von exzellenter Wissenschaft, leistungsfähiger Wirtschaft und effizienter Verwaltung hat Zürich damit über Jahrzehnte hinweg als attraktiven Standort für wissensintensive Wertschöpfung positioniert. Der wirtschaftliche Erfolg des Kantons Zürich beruht jedoch nicht allein auf lokalen Standortfaktoren, sondern war in der Vergangenheit eng mit internationalen Wertschöpfungsketten und einer freiheitlich geprägten Weltordnung verbunden. In einer Phase tiefgreifender Umbrüche, in der internationale Geschäftsbeziehungen durch Handelshemmnisse und protektionistische Massnahmen erschwert werden und die freiheitliche Weltordnung durch eine geoökonomische Politik des Stärkeren zusehend unter Druck gerät, ist dieser wirtschaftliche Erfolg nicht mehr gewiss. Der Kanton Zürich verfügt weder über bedeutende natürliche Ressourcen noch über einen grossen Binnenmarkt. Ökonomischer Erfolg und Robustheit der Wirtschaft beruhen daher in besonderem Mass auf der Innovationsfähigkeit, die technologische Handlungsspielräume sichert, die Einbindung in internationale Wertschöpfungsketten und das Erschliessen neuer Märkte ermöglicht. Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen Innovation durch Grundlagenforschung, angewandte Entwicklung und die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte. Nachhaltige wirtschaftliche Wirkung entsteht jedoch erst in den Unternehmen, also dort, wo Forschung und Entwicklung in Innovationen überführt, unternehmerisch umgesetzt und erfolgreich skaliert werden. Entscheidend ist daher, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen gezielt zu stärken, um den Innovationsstandort Zürich insgesamt zu festigen.

Für den Standort Zürich, der zu den kostenintensivsten Standorten weltweit gehört, tragen insbesondere Innovation in Feldern mit grosser Wertschöpfung zum Erhalt der hohen Lebensqualität und des Wohlstands bei. Damit kommen Unternehmen im Bereich der sogenannten Deeptech-Innovationen eine besondere Bedeutung zu. Diese Unternehmen verbinden Spitzenforschung mit marktorientierter Anwendung und ermöglichen disruptive Durchbrüche in Schlüsseltechnologien. Sie orientieren sich an langfristigen Trends, leisten mit ihren Entwicklungen einen überproportionalen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und entfalten eine erhebliche volkswirtschaftliche Hebelwirkung. Sie schaffen hochwertige Arbeitsplätze und sichern Wettbewerbsvorteile, die aufgrund ihres hohen Wissens- und Entwicklungsaufwands nur schwer imitierbar sind. Darüber hinaus übernehmen sie eine Funktion als Multiplikator, indem sie die Sichtbarkeit des Standorts stärken, zusätzliche Akteure anziehen und über ihre unmittelbaren Wertschöpfungsketten hinaus positive Impulse für die ansässigen Unternehmen setzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren dabei von Wissens- und Technologietransfers sowie dem Zugang zu neuen Märkten und Innovationsnetzwerken. Diese Unternehmen sind auf Rahmenbedingungen angewiesen, die ihre Widerstandsfähigkeit und Innovationsfähigkeit stärken, interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Branchen ermöglichen, Entwicklung und Skalierung erleichtern sowie den Zugang zu Kapital über alle Unternehmensphasen hinweg sichern. Konkret umfasst dies insbesondere einen verstärkten Zugang der Unternehmen zu Schlüsseltechnologien und lokalen Kompetenzen, eine koordinierte Zusammenarbeit im Ökosystem sowie verlässliche und international wettbewerbsfähige Standortbedingungen. Ebenso zentral sind der Zugang zu hochqualifizierten Talenten, geeigneten Test- und Entwicklungsumgebungen, ausreichendem Risikokapital sowie eine starke Vernetzung mit nationalen und internationalen Märkten. Diese Rahmenbedingungen geraten zunehmend unter Druck. Die Kosten für Forschung und Entwicklung steigen überproportional, insbesondere in kapitalintensiven Technologiefeldern. Gleichzeitig wird der klassische Steuerwettbewerb international immer stärker durch einen

Subventions- und Förderwettbewerb ergänzt. Hinzu kommen geopolitische Spannungen und eine zunehmende Polarisierung, die Abhängigkeiten in internationalen Wertschöpfungsketten verstärken und insbesondere dort zu erhöhten Verwundbarkeiten führen, wo aufgrund von Innovationslücken in Schlüsseltechnologien eine begrenzte Fähigkeit zur eigenständigen technologischen Weiterentwicklung besteht. Darüber hinaus führt der in der Schweiz und im europäischen Wirtschaftsraum anhaltende demografische Wandel, insbesondere der Rückgang der Geburtenraten, zu einer Verknappung des Arbeitskräfteangebots, was sich negativ auf die Produktivitätsentwicklung und die Innovationsfähigkeit von Unternehmen auswirkt. Zahlreiche Staaten und Regionen setzen deshalb gezielt auf finanzielle Anreize zur Ansiedlung und zum Erhalt wirtschaftlich relevanter Unternehmen. So mobilisieren die EU mit milliardenschweren Förderprogrammen für die Halbleiterindustrie («EU Chips Act») und die USA mit dem «Inflation Reduction Act» Investitionen im dreistelligen Milliardenbereich. Parallel dazu intensivieren zusätzlich auch europäische Regionen ihre Innovationspolitik: Das Bundesland Baden-Württemberg stellt bis 2027 rund 300 Mio. Euro für Schlüsseltechnologien sowie zusätzliche Mittel für die Raumfahrt bereit, um Forschung schneller in marktfähige Anwendungen zu überführen. Mehrere Kantone lancieren substanzielle Innovationsprogramme, die unter anderem durch Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung finanziert werden. So fördern die Kantone Bern, Waadt und Genf mit Rahmenkrediten bis zu 35 Mio. Franken gezielt die Stärkung ihres Innovationsstandorts. Auch Kantone wie Basel-Stadt, Luzern und Zug planen umfangreiche zusätzliche Investitionen, um den Technologietransfer, das Unternehmertum und die internationale Sichtbarkeit des Standorts zu fördern. Im Gegensatz zu anderen Kantonen kann der Kanton Zürich nicht mit substanziellen Mitteln im Zuge der Einführung der OECD-Mindeststeuer rechnen. Vor diesem Hintergrund besteht für den Kanton Zürich ein zunehmender Handlungsdruck: Ohne eine gezielte Stärkung der Rahmenbedingungen und der Erfolgsfaktoren drohen im interkantonalen und internationalen Standortwettbewerb der Verlust an Attraktivität, die Abwanderung von Know-how sowie langfristige Einbussen bei Wertschöpfung,

Arbeitsplätzen und Steuersubstrat. Dies schlägt sich tendenziell in sinkendem Wohlstand nieder. Da sich Forschende, Gründerinnen und Gründer, Unternehmen und Investoren an Standorten orientieren, an denen Innovation rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen überführt wird, ist es erforderlich, die Massnahmen zur Stärkung des Innovationsstandorts gezielt weiterzuentwickeln und konsequent an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten. Ziel ist es, die bestehenden Stärken des Standorts Zürich zu sichern und weiter zu festigen, um seine führende Rolle auch künftig zu behaupten.

B. Stärkung Innovationsstandort 1. Zielsetzung Der vorliegende Beschluss baut auf den Zielen von RRB Nr. 372/2024 betreffend Innovationsstandort 2030 auf. Darin beauftragte der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion infolge der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung und der damit verbundenen Erwartung einer Verschiebung vom Steuer- zum Subventionswettbewerb, für den Zeitraum 2025–2026 Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität zu erarbeiten und umzusetzen. Der vorliegende Beschluss verfolgt nun das Ziel, die eingeleiteten Massnahmen unter den Bedingungen eines sich weiter verschärfenden Standortwettbewerbs weiterzuentwickeln und in eine langfristige Strategie zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich zu überführen. Die Strategie stellt sicher, dass der Kanton Zürich auch unter veränderten internationalen Rahmenbedingungen ein attraktiver Standort für Unternehmen, hochqualifizierte Arbeitskräfte und Investoren bleibt. Die Strategie bildet den Rahmen für das Ergreifen von Massnahmen, die zur nachhaltigen Stärkung der Standortattraktivität im internationalen Wettbewerb beitragen. Im Zentrum steht nicht die kurzfristige Förderung einzelner Technologien oder Branchen, sondern die vorausschauende und nachhaltige Ausgestaltung der kantonalen Rahmenbedingungen zur Sicherung der langfristigen Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen am Standort Zürich. Dieser sogenannte «Zürcher Weg» trägt dem sich verschärfenden internationalen Subventions- und Standortwettbewerb Rechnung, indem Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass die vorhandene Innovationspotenziale ausgeschöpft, Reinvestitionen in Forschung und Entwicklung begünstigt und verlässliche Wachstumsperspektiven eröffnet werden. Gleichzeitig ist die internationale Vernetzung des Standorts gezielt zu stärken, da der Kanton Zürich seine wirtschaftlichen Stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit nur im Zusammenspiel mit internationalen Märkten, Partnern und Wertschöpfungsketten nachhaltig entfalten kann. 2. Strategie für acht Jahre (2027–2034) Der «Zürcher Weg» hat sich in der Umsetzung von RRB Nr. 372/2024 als tragfähiger Ansatz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts bewährt und wird mit dem Inkrafttreten des Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetzes (SFUEG) am 1. Juli 2026

(RRB Nr. 420/2026) auf eine rechtliche Grundlage gestellt und strategisch weitergeführt. Der Regierungsrat hält auch künftig an diesem

Grundverständnis fest. Gleichzeitig ist es notwendig, diesen «Zürcher Weg» gezielt weiterzuentwickeln, um den veränderten globalen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Massnahmen zur Stärkung des Innovationsstandorts Zürich sind in einem strategischen Rahmen für acht Jahre auszurichten. Dieser Rahmen definiert die Leitlinien und schafft die Orientierung, auf deren Grundlage die entsprechenden Massnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Die konkreten Massnahmen werden jeweils über einen Zeitraum von vier Jahren entwickelt und umgesetzt sowie jeweils die dafür erforderlichen finanziellen Mittel beantragt. Die Strategie zur Stärkung des Innovationsstandorts beruht auf den folgenden Erfolgsfaktoren: a) Schlüsseltechnologien für wirtschaftliche Resilienz Der Aufbau und die Sicherung lokaler Kompetenzen in der Entwicklung und dem Transfer von Schlüsseltechnologien legen die Grundlage für künftigen Innovationsspielraum und tragen zur Reduktion struktureller Abhängigkeiten bei. Ziel ist es, der lokalen Industrie verstärkten Zugang zu Schlüsseltechnologien zu ermöglichen, um strategische Entscheidungsfreiheit zu bewahren und den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, frühzeitig auf technologische wirtschaftliche und geopolitische Veränderungen zu reagieren. b) Koordinierte Zusammenarbeit im Ökosystem Die enge und koordinierte Zusammenarbeit der zentralen Akteurinnen und Akteure ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein leistungsfähiges Innovationsökosystem. Interdisziplinäre Vernetzung zwischen Unternehmen, Hochschulen, Investoren, Wissenstransferorganisationen und Verwaltung schafft die Voraussetzungen dafür, dass Innovation insbesondere an den Schnittstellen von Branchen und Kompetenzen entstehen kann. Ziel ist es, die Abstimmung und internationale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Innovationsökosystem zu stärken, um Wissensflüsse zu beschleunigen, komplementäre Fähigkeiten wirksam zu bündeln und die Entstehung sowie Skalierung von Innovationen zu fördern. Künstliche Intelligenz ist hierfür exemplarisch, ihr wirtschaftliches Potenzial entfaltet sich erst durch die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen in vernetzten Strukturen.

c) Entwicklungsperspektiven für Unternehmen bieten Innovationsgetriebene Unternehmen benötigen neben dem Zugang zu hochqualifizierten Talenten, zu Wissensnetzwerken sowie zu nationalen und internationalen Märkten auch verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere ein planbares und international konkurrenzfähiges Kostenumfeld. Vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden internationalen Subventionswettbewerbs sind sämtliche Möglichkeiten zur Begünstigung von Investitionen in Forschung und Entwicklung zu prüfen. Ein weiterer zentraler Faktor für die Entwicklungs- und Skalierungsfähigkeit ist der Zugang zu geeigneten Test- und Entwicklungsumgebungen sowie zu frühen Anwendungsfeldern. Ziel ist es, strukturelle Wachstumshemmnisse zu reduzieren, die Skalierungsfähigkeit in internationalen Märkten zu verbessern und Wertschöpfung sowie hochwertige Arbeitsplätze langfristig im Kanton Zürich zu sichern. d) Investorenstandort und Risikokapitalmarkt stärken Ein attraktiver Innovationsstandort ist auf ausreichendes Risikokapital und eine hohe Sichtbarkeit gegenüber nationalen und internationalen Investoren und Innovationspartnern angewiesen. Ziel ist es, durch engere Vernetzung, erhöhte Transparenz und geeignete Rahmenbedingungen den Zugang zu Kapital über alle Unternehmensphasen hinweg zu erleichtern.

C. Massnahmenplan für vier Jahre (2027–2030) Mit der Strategie und dem daraus abgeleiteten Massnahmenplan gilt es nicht nur, die Stärken des Innovationsstandorts Zürich zu untermauern, sondern auch die Innovationslücken gegenüber den weltweit führenden Ländern zu schliessen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Forschung und kommerzieller Anwendung. Nur so lassen sich Innovationslücken und daraus entstehende externe Abhängigkeiten verringern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Kanton Zürich im Standortwettbewerb nicht nur reagiert, sondern ihn aktiv mitgestaltet. Vor diesem Hintergrund werden die nachfolgenden Massnahmen auf klar definierte und ausgewählte thematische Schwerpunkte fokussiert. Sie knüpfen an die bisherigen Handlungsfelder gemäss RRB Nr. 372/2024 an, aktualisieren und ergänzen diese im Kontext der aktuellen Rahmenbedingungen. In einer ersten Etappe von 2027 bis 2030 stehen die Schwerpunktthemen Halbleiter, Raumfahrt, Umwelttechnologien, Gesundheit und Risikokapital im Vordergrund. Sie zeichnen sich durch eine hohe technologische Dynamik, substanzielle Entwicklungs- und Wachstumsper- spektiven aus und stärken oder ergänzen bestehende Kompetenzfelder wie künstliche Intelligenz oder Robotik. Gleichzeitig ist die Entwicklung marktfähiger Lösungen in diesen Bereichen mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden, der die Umsetzungsfähigkeit, Skalierung und Internationalisierung junger Unternehmen erheblich erschwert. Ein verbesserter Zugang zu Risikokapital ist daher als verbindendes Querschnittsthema von zentraler Bedeutung, um das Potenzial dieser Themenfelder wirksam zu erschliessen und ihre nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Das Schwerpunktthema Halbleiter befasst sich mit Schlüsseltechnologien, die grundlegende Anwendungen in Industrie, Mobilität, Raumfahrt, Gesundheit und Kommunikation ermöglichen. Halbleiter sind zugleich von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und die nationale Sicherheit. Sie stehen zunehmend im Zentrum des internationalen strategischen Wettbewerbs, weshalb der Aufbau und die Sicherung entsprechender Kompetenzen von hoher Relevanz sind. Zur Stärkung der Halbleiterkompetenzen im Kanton Zürich braucht es gezielte Investitionen in lokale, für die breite Industrie zugängliche Expertise im anwendungsorientierten Chip-Design und in gemeinsam

nutzbare Infrastruktur für die Chip-Produktion wie z. B. in Reinräume, welche die Einstiegs- und Technologiekosten senken. Ebenso wichtig sind Investitionen in den Wissenstransfer von der Forschung in die breite industrielle Anwendung und die damit verbundene Förderung von Kooperationen zwischen Industrie, Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Das Schwerpunktthema Raumfahrt eröffnet einen Innovationsraum mit zahlreichen technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anwendungsmöglichkeiten. Raumfahrttechnologien bilden eine Grundlage für Fortschritte in Kommunikation, Navigation, Erd- und Klimabeobachtung sowie für neue Anwendungen in Mobilität, Sicherheit oder Gesundheitsanwendungen. Durch gezielte Impulse können neue Wertschöpfungspotenziale erschlossen, Schnittstellen zu anderen Technologiefeldern gestärkt und die internationale Sichtbarkeit des Standorts verbessert werden. Das Schwerpunktthema Umwelttechnologien leistet einen zentralen Beitrag zur ökologischen und wirtschaftlichen Resilienz. Innovationen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Energie- und Mobilitätslösungen sowie ressourceneffiziente Produktionsverfahren tragen zur Dekarbonisierung bei und eröffnen neue Marktchancen. Umwelttechnologien verbinden ökologische Zielsetzungen mit volkswirtschaftlicher Wertschöpfung, sie bringen zukunftsgerichtete Lösungen hervor und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig.

Das Schwerpunktthema Gesundheit ermöglicht durch koordinierte Test- und Transferstrukturen, dass Innovationen rascher in die Praxis überführt werden. Digitale Gesundheitslösungen, neue Diagnose- und Behandlungstechnologien sowie datenbasierte Anwendungen tragen dazu bei, die Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen zu verbessern. Gleichzeitig stärken sie die Position des Standorts als führende Innovationsregion im Gesundheitsbereich und schaffen attraktive Entwicklungsbedingungen für Unternehmen. Das Schwerpunktthema Risikokapital leistet einen Beitrag, um die Standortattraktivität für Risikokapitalgeber im Kanton Zürich zu steigern. Die Verfügbarkeit von Risikokapital ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für den Innovationsstandort Zürich. Innovationsgetriebene Unternehmen im Kanton Zürich verfügen über bedeutendes Wachstumspotenzial, insbesondere in der Skalierungsphase. Im Vergleich zu anderen Regionen haben sie jedoch grössere Herausforderungen bei der Finanzierung ihres Wachstums. Geringe inländische Investitionen verursachen oft eine Finanzierungslücke, sodass innovative Unternehmen nicht ihr volles Potenzial auf den nationalen und internationalen Märkten ausschöpfen können. Die thematischen Schwerpunkte definieren die inhaltlichen Prioritäten. Ihre konkrete Ausgestaltung erfolgt in den Massnahmenplänen der jeweiligen Umsetzungsphasen.

D. Rolle des Kantons Zürich im Steuer- und Subventionswettbewerb Neben den Massnahmen zur Stärkung der Innovationskraft gilt es, das Kostenumfeld weiterhin im Blick zu behalten, da der Kanton Zürich hier im nationalen und internationalen Vergleich unter Druck steht. Ein steuer- oder subventionsgetriebener Standortwettbewerb entspricht nicht dem bisher als «Zürcher Weg» definierten Rahmen. Vor dem Hintergrund eines zunehmend volatilen wirtschaftlichen Umfelds und eines neben dem Steuerwettbewerb zusätzlich verschärften interkantonalen und internationalen Subventionswettbewerbs ist jedoch eine vorausschauende Haltung erforderlich, um bei einer weiterhin zunehmenden Verschlechterung der Rahmenbedingungen rasch handlungsfähig zu bleiben. Dies gilt insbesondere mit Blick auf potenzielle Abwanderungsrisiken bei Unternehmen, etwa im Zusammenhang mit dem Auslaufen steuerlicher Übergangsregelungen, der sogenannten «Step-up-Reduktion» hin zum Regime der OECD-Mindestbesteuerung.

Zu einer vorausschauenden Haltung gehört die kontinuierliche Weiterführung des mit RRB Nr. 372/2024 eingeführten systematischen Monitorings der steuerlichen und förderpolitischen Entwicklungen in anderen Kantonen und vergleichbaren internationalen Standorten. Auf dieser Grundlage sollen frühzeitig Handlungsoptionen identifiziert werden, die ein langfristig wettbewerbsfähiges Kostenumfeld für Unternehmen sicherstellen. Dazu soll der Austausch sowie die Zusammenarbeit zwischen der Volkswirtschaftsdirektion und der Finanzdirektion intensiviert und gestärkt werden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität und Attraktivität des Standorts Zürich auch unter veränderten Rahmenbedingungen nachhaltig zu erhalten.

E. Wirkungsorientierung, Nachhaltigkeit und Monitoring Die Förderung des Innovationsstandorts Zürich ist konsequent wirkungsorientiert auszugestalten. Ziel ist es, mit den eingesetzten Mitteln eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erzielen. Die Wirkung der Massnahmen ist dahingehend regelmässig zu überprüfen und anhand geeigneter qualitativer und quantitativer Indikatoren zu beurteilen. Im Zentrum steht die Frage, in welchem Umfang Innovationen zur Steigerung der Produktivität, zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen. Innovationsförderung entfaltet ihre Wirkung häufig indirekt und mittel- bis langfristig. Entsprechend ist eine mehrjährige Betrachtung erforderlich, die auch Übertragungseffekte auf angrenzende Branchen und Regionen berücksichtigt. Ein systematisches Monitoring stellt sicher, dass Entwicklungen im Umfeld frühzeitig erkannt und die Massnahmen bei Bedarf angepasst werden können. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Weiterentwicklung der Massnahmenpläne für die folgenden vier Jahre und in die strategische Steuerung des Innovationsstandorts ein.

F. Auftrag zur Umsetzung der Strategie zur Stärkung des Innovationsstandorts Der «Zürcher Weg» in Kombination mit einer langfristigen Strategie für acht Jahre bildet die Grundlage für periodische Massnahmenpläne mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren. Die Bewilligung von finanziellen Mitteln für die Massnahmenpläne ist jeweils mit separaten Anträgen dem Regierungsrat bzw. dem Kantonsrat zu unterbreiten. Für die Umsetzung des Massnahmenplans der ersten vier Jahre wird dem Kantonsrat ein Rahmenkredit von 23 Mio. Franken beantragt (Vorlage 6085).

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen im Steuer- und Subventionswettbewerb sind die Volkswirtschaftsdirektion und die Finanzdirektion zu beauftragen, die fiskalischen Massnahmen anderer Kantone und Regionen, insbesondere Steuererleichterungen und Subventionen, fortlaufend zu beobachten und geeignete Handlungsoptionen für eigene Massnahmen zu prüfen und zu beantragen.

G. Stellenbedarf Für die Umsetzung der Strategie sowie den daran geknüpften Massnahmenplan in den fünf thematischen Schwerpunktthemen Halbleiter, Raumfahrt, Umwelttechnologien, Gesundheit und Risikokapital werden insgesamt fünf Stellen benötigt. Zwei dieser Stellen werden mit dem bestehenden Personal der Standortförderung abgedeckt. Die verbleibenden drei Stellen sollen neu geschaffen werden. Der Stellenplan des Amtes für Wirtschaft ist entsprechend zu ergänzen. Erforderlich sind eine unbefristete Stelle für die Gesamtprojektleitung sowie zwei befristete Stellen zur Unterstützung der Umsetzung der Massnahmen in der Funktion einer Teilprojektleitung. Die Hauptaufgaben der Gesamtprojektleitung umfassen die Planung und Steuerung des Gesamtprogramms und der einzelnen Teilprojekte. Dazu gehören auch die systematische Wirkungsmessung und das Reporting, die Kontrolle von Zeitplan und Budget sowie die Funktion als zentrale Ansprechperson und Vertretung des Innovationsstandorts nach aussen. Weiter ist die die thematische Weiterentwicklung des Programms ein zentraler Punkt. Die Gesamtprojektleitung wird gleichzeitig einen der fünf Themenschwerpunkte verantworten. Die Teilprojektleitungen zur Bearbeitung der weiteren Themenschwerpunkte werden mit personellen Mitteln im Umfang von zwei Stellen aus der Standortförderung abgedeckt. Zudem sind zwei weitere, befristete Stellen erforderlich. Die Hauptaufgaben der Teilprojektleitungen umfassen die Weiterentwicklung und Konkretisierung der thematischen Schwerpunkte sowie die Prüfung neuer Konzepte und Massnahmen. Weiter gehören die Planung, Steuerung und Umsetzung der entsprechenden Aktivitäten, die Entwicklung von Kollaborationen, die Koordination mit Partnerorganisationen, die Wirkungsmessung und Dokumentation sowie die Förderung von Netzwerkaktivitäten, Wissensaustausch und Vermittlung dazu. Zudem sind die Teilprojektleitungen als zentrale Ansprechpersonen für den jeweiligen Themenschwerpunkt tätig. Um die nötige Kontinuität über die zwei Phasen des auf acht Jahre ausgelegten Strategie zu gewährleisten, wird die Gesamtprojektleitung als unbefristete Stelle geschaffen.

Die beiden Stellen für die Teilprojektleitung sind an die Umsetzung der auf vier Jahre befristeten Massnahmen geknüpft. Entsprechend sind die beiden Stellen für die Teilprojektleitung auf vier Jahre befristet. Für die Gesamtprojektleitung ist eine Stelle als Adjunkt/in mbA in der Lohnklasse 21 vorgesehen; für die beiden befristeten Stellen Teilprojektleitung je eine Stelle als Adjunkt/in in der Lohnklasse 19. Die Schaffung der neuen Stellen ist vom Regierungsrat zu bewilligen (§§ 4 f. Vollzugsverordnung zum Personalgesetz [VVO, LS 177.111]). Der Stellenplan des Amtes für Wirtschaft ist um folgende Stellen zu erweitern: Funktion Richtposition Klasse VVO Gesamtprojektleitung Adjunkt/in mbA 21 Teilprojektleitung Adjunkt/in 19 Das Personalamt, Fachstelle Lohn, hat die Einreihung der neuen Stellenprofile geprüft und erachtet diese als nachvollziehbar. Die Schaffung der zusätzlichen Stellen erfolgt nur, sofern der Kantonsrat den Rahmenkredit für die Umsetzung der Massnahmen 2027–2030 bewilligt.

H. Personelle und finanzielle Auswirkungen Die beschriebenen Stellen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2027 zu schaffen. Die Lohnkosten, einschliesslich Lohnnebenkosten und Arbeitsplatzkosten, betragen rund Fr. 550 000 pro Jahr. Diese Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten. Sie sind in das Budget 2027 und den KEF 2027–2030 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Strategie zur Stärkung des Innovationsstandorts Zürich gemäss Erwägung B, mit einer Laufzeit von acht Jahren, wird festgesetzt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, gemäss Erwägung C Massnahmen für die beiden Etappen von je vier Jahren, für die erste Etappe 2027–2030 und für die zweite Etappe 2031–2034, auszuarbeiten und die für die Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel dem Regierungsrat bzw. dem Kantonsrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

III. Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion werden mit dem Monitoring sowie mit der Prüfung von Handlungsoptionen im Sinne der Erwägungen D und E beauftragt.

IV. Im Stellenplan des Amtes für Wirtschaft wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in mbA 21

V. Im Stellenplan des Amtes für Wirtschaft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Adjunkt/in 19

VI. Die Anpassung des Stellenplans gemäss Dispositiv IV und V erfolgt nur, wenn der Kantonsrat den Rahmenkredit zur Umsetzung von Massnahmen zur Stärkung des Innovationsstandorts Zürich bewilligt.

VII. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli