RRB Nr. 444/2026
Data Governance, Umsetzungsauftrag, Statistisches Amt, Stellenplan, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
444. Data Governance (Umsetzungsauftrag, gebundene Ausgabe), Statistisches Amt (Stellenplan)
Erwägungen
1. Gegenstand der Data Governance Daten sind eine zentrale Ressource der Verwaltung. Sie sind zugleich Voraussetzung, Gegenstand und Ergebnis des Verwaltungshandelns. Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt ihr strategischer Stellenwert weiter. Qualität und Nutzbarkeit von Daten tragen wesentlich zu Effizienz, Transparenz und Innovation bei. Sie bilden die Grundlage für datenbasierte Entscheidungen sowie für den verantwortungsvollen Einsatz neuer Technologien, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, Daten als strategische Ressource zu bewirtschaften, das Prinzip der Einmalerfassung datenschutzkonform umzusetzen und die Mitarbeitenden im Umgang mit der digitalen Transformation zu befähigen (Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027, Legislaturziel RRZ 10 Massnahmen RRZ 10d und RRZ 10e; RRB Nr. 871/2023). Für die Zielerreichung ist ein organisatorischer Rahmen mit klaren Prozessen, einheitlichen Rollen und Verantwortlichkeiten unerlässlich. Die Data Governance bildet diesen Rahmen. Sie stellt die übergeordnete Steuerung, Unterstützung und Koordination der Datenbewirtschaftung sicher. So werden Daten effizient, qualitativ hochwertig und im Einklang mit rechtlichen sowie technologischen Anforderungen bewirtschaftet. Sie sollen wirksam in Geschäftsprozesse integriert und verantwortungsvoll genutzt werden. Die Data Governance erlaubt es, Herausforderungen in der Datenbewirtschaftung frühzeitig und wirkungsvoll organisationsübergreifend anzugehen. Sie ist aber auch die Voraussetzung dafür, dass die geltenden und zukünftigen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung erfüllt werden können. Beispiele sind das Führen eines kantonalen Datenkatalogs und die Veröffentlichung offener Behördendaten («Open Government Data») gemäss revidiertem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4) (§§ 44a f. Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1] in der vom Kantonsrat am 23. März 2026 beschlossenen Fassung [Vorlage 5923b]). Eine kantonale Data Governance stärkt zugleich Massnahmen in den Bereichen Informationssicherheit, IKT-Governance, Datenschutz und Künstliche Intelligenz.
– 2 – Statistisches Amt
− Umfasst alle Disziplinen und Aktivitäten, die mit dem Umgang mit Daten, wie zum Beispiel Stammdatenverwaltung, Datenmodellierung oder Datenbearbeitung, als wertvoller Ressource zu tun haben. − Es ist die Praxis der Bewirtschaftung und Bearbeitung der Daten einer Organisation.
Data Governance Stammdatenverwaltung − Sicherstellung Steuerung, Unterstützung und Überwachung der Datenbewirtschaftungsaktivitäten. Datenmodellierung Data-Governance-Organisation Datenbewirtschaftung
Datenverarbeitung − Data Owners, Data Stewards − Data Officers Datenqualitätssicherung − Operatives Steuerungsgremium Daten (OSD) − Kompetenzzentrum Daten Datenanalyse
Datenveröffentlichung Data-Governance-Rahmenwerk
− Vorgaben (User Stories, Prinzipien, Richtlinien, Datenarchitektur Umsetzungshilfe) Daten
− Rollenmodell Datenbewirtschaftung …
Die kantonale Data Governance schafft keinen neuen Rechtsrahmen, sondern konkretisiert die gesetzliche Verantwortung der öffentlichen Organe bei der Bearbeitung von Daten (elektronisch gespeicherte Informationen, unabhängig von einem Personenbezug) und stellt die systematische Berücksichtigung und organisatorische Verankerung rechtlicher Anforderungen, abhängig von Art der Daten (Sach- und Personendaten) und ihrer Bearbeitung. Damit trägt die kantonale Data Governance zum Schutz der Grundrechte von Personen bei. Der Bedarf nach einer Data Governance wurde bereits im Impulsprogramm zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung «(RRB Nr. 326/2020) festgestellt und wird nun als Teil der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (SDV25+) im Umsetzungsschwerpunkt 3 «Erneuerung der Verwaltung und kantonale Zusammenarbeit» fortgeführt (RRB Nr. 635/2025). Dort zielt das Projekt «DataGovZH» gemeinsam mit den Projekten zur kantonalen Datenplattform, zum kantonalen Datenkatalog, zum Stammdatenmanagement und zur Mehrfachnutzung von Daten auf eine Verbesserung der kantonalen Datenmaturität sowie der Infrastruktur ab. Der Aufbau einer kantonsweiten Data Governance ist dringend, da sie eine zentrale Voraussetzung für eine zeitgemässe und koordinierte Nutzung der Daten bildet. Dadurch können isolierte Lösungen in einzelnen Direktionen vermieden werden, die zu Inkonsistenzen und Ineffizienzen führen. Eine gemeinsame Steuerung reduziert Mehraufwände, insbesondere bei der Harmonisierung, der Mehrfachnutzung und der Integration von Daten. Nur mit funktionierender Data Governance sind Fortschritte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz oder in der Zurverfügungstellung von Daten für die Bevölkerung und die Wirtschaft möglich.
Die Federführung für das Projekt zur kantonalen Data Governance liegt beim Statistischen Amt, die Auftraggeberschaft obliegt dem Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion. Das zugrunde liegende, erläuternde Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei erarbeitet.
2. Konzept für eine kantonale Data Governance
2.1 Einbettung in die Strategie Digitale Verwaltung 2025+
Ambition Ambition Direktionsstrategien Fachstrategien Wirkungs- Wirkungsbereiche LEITSTRATEGIE Kanton Zürich bereiche (Strategische SDV25+ (Strategische Ziele) Ambition Ziele) BD BI DS IKT-Strategie Wirkungsbereiche Strategische Ziele Cybersicherheits- FD GD JI Datenstrategie strategie
VD SK Fach- Weitere GSK gremien HR-Strategie
SDI SDI
Die SDV25+ ist die Leitstrategie für die Digitale Transformation des Kantons Zürich. Sie gibt die Ambition, die Wirkungsbereiche und die strategischen Ziele vor. Letztere werden in Fachstrategien konkretisiert. Im Strategiegefüge des Kantons bildet die Datenstrategie eine solche Fachstrategie. Sie dient der Konkretisierung und Umsetzung der Ziele der übergeordneten Leitstrategie SDV25+. Das Projekt «Fachstrategiegefüge im Bereich Digitale Verwaltung» schafft den konzeptionellen Rahmen für die Erarbeitung der Datenstrategie. Der Kanton verfügt derzeit über keine Datenstrategie. Diese wird im Rahmen der vorgesehenen Gremienstruktur erarbeitet, im operativen Steuerungsgremium Daten (OSD) vorbereitet, dem Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) unterbreitet und dem Regierungsrat zur Festsetzung vorgelegt. Die kantonale Datenstrategie zeigt die wesentlichen Schritte zur Förderung eines datenbasierten Verwaltungshandelns auf. Dazu gehören insbesondere der nachhaltige Aufbau der kantonalen Datenbewirtschaftung sowie die direktionsübergreifende Verbesserung der Datenmaturität. Sie berücksichtigt zudem aktuelle und absehbare Herausforderungen, z. B. in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Datensouveränität.
2.2 Etablierung einer kantonalen Data Governance Das Data-Governance-Konzept bildet den organisatorischen und konzeptionellen Rahmen für die Etablierung einer wirksamen und abgestimmten Datenbewirtschaftung in der kantonalen Verwaltung. Es definiert die organisatorische Ausgestaltung sowie die konzeptionellen Eckwerte der Data Governance. Es besteht aus zwei Kernelementen: – Die Data-Governance-Organisation beschreibt, wie die Akteurinnen und Akteure der Datenbewirtschaftung zusammenwirken. Sie definiert Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. – Das Data-Governance-Rahmenwerk umfasst übergeordnete Vorgaben, namentlich die Prinzipien der Datenbewirtschaftung, sowie das Rollenmodell. Es dient als inhaltliche Orientierung für eine rechtssichere, effiziente und abgestimmte Bewirtschaftung und Nutzung von Daten im Kanton. Die Umsetzung dieser Elemente erfolgt stufenweise und bedarfsorientiert. Erste konzeptionelle Grundlagen werden erprobt, bei Bedarf angepasst und dienen als Vorbereitung für eine flächendeckende Umsetzung. Deren Konkretisierung und Weiterentwicklung erfolgen unter Einbezug der Direktionen und der Staatskanzlei. Die Verantwortung für die Datenbewirtschaftung verbleibt dabei bei den jeweiligen Aufgabenträgern. 2.3 Data-Governance-Organisation
2.3.1 Überblick Die Data-Governance-Organisation ist als koordinierte Netzwerkstruktur ausgestaltet und verfolgt den Ansatz einer abgestimmten, dezentralen Datenbewirtschaftung. Mehrere Akteurinnen und Akteure auf unterschiedlichen Ebenen wirken mit dem gemeinsamen Ziel zusammen, die Maturität in der Datenbewirtschaftung zu verbessern. Die Verantwortung für die Datenbewirtschaftung verbleibt gemäss § 1 der Verordnung über die Information und den Datenschutz (LS 170.41) bei den einzelnen öffentlichen Organen. Entsprechend sind Verantwortlichkeiten der Data Governance gestaltet. Das Statistische Amt bildet das Kompetenzzentrum Daten und unterstützt die Direktionen fachlich und methodisch. Im Sinne der Leitstrategie SDV25+ (RRB Nr. 45/2025) fungiert das OSD als Fachgremium im Datenbereich. Es koordiniert die Weiterentwicklung der Data Governance und bereitet die Fachstrategie Daten zuhanden der zuständigen Entscheidungsgremien vor.
Statistisches Amt
Direktionen und Staatskanzlei
Data Officers Operatives Steuerungsgremium Daten (OSD)
Statistisches Amt
Data Owners, Data Stewards Kompetenzzentrum Daten
2.3.2 Rollen in den Direktionen und der Staatskanzlei Um die Zusammenarbeit in der Datenbewirtschaftung zu erleichtern, wird das «Rollenmodell Datenbewirtschaftung» eingeführt und die Rollen der beteiligten Akteurinnen und Akteure kantonsweit harmonisiert. Für die Direktionen und die Staatskanzlei umfasst das Rollenmodell insbesondere folgende Rollen: – Data Officers verantworten die Koordination der Umsetzung der kantonalen Data Governance in ihrer Direktion bzw. der Staatskanzlei und wirken als Schnittstelle zum OSD. Sie verantworten die Einführung und Besetzung der Rollen, unterstützt durch das Kompetenzzentrum Daten. Sie fördern die Abstimmung innerhalb ihrer Direktion und bringen deren Bedürfnisse in die Data-Governance- Organisation ein. Die Direktionen und die Staatskanzlei ernennen die jeweiligen Data Officers. – Data Owner tragen die fachliche Gesamtverantwortung für eine Datensammlung. Eine Datensammlung umfasst eine auf Dauer angelegte, inhaltlich zusammenhängende Sammlung von Daten, die der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient. Data Owner stellen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die angemessene Bewirtschaftung der Datensammlung sicher. Sie werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch das Kompetenzzentrum Daten unterstützt und bringen ihre Bedürfnisse über die jeweils zuständigen Data Officers ein. Öffentliche Organe benennen für jede Datensammlung eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Data Owner. – Data Stewards tragen die operative Durchführungsverantwortung. Sie stellen sicher, dass die Datensammlung in angemessener Qualität, im definierten Umfang und für den vorgesehenen Zweck verfügbar und dokumentiert ist. Sie werden in der Regel durch Data Owner ernannt und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch das Kompetenzzentrum Daten unterstützt. Zudem bringen sie ihre Anliegen über die jeweils zuständigen Data Officers ein.
Weitere Rollen (z. B. Data Domain Steward, Data Custodian, Data Architect) können künftig erforderlich werden. Da ihr Mehrwert eine entsprechende Maturität der Datenbewirtschaftung voraussetzt, wird deren Einführung zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
2.3.3 Operatives Steuerungsgremium Daten Das OSD koordiniert die kantonale Data-Governance-Organisation. Es bereitet die Weiterentwicklung des Data-Governance-Rahmenwerks vor und priorisiert zentrale Dienstleistungen, die der Entlastung der Direktionen und der Staatskanzlei dienen. Es nimmt die Ergebnisse des Monitorings zur Datenmaturität und zur Umsetzung der Data Governance zur Kenntnis und legt bei Bedarf Massnahmen fest. Zudem erarbeitet es Entscheidungsgrundlagen zuhanden des SDI, insbesondere zu strategischen Fragen der Datenbewirtschaftung und zu ressourcenrelevanten Aspekten. Weiter stellt das OSD das Risikomanagement sowie die Abstimmung mit anderen Fach- und Governance-Bereichen sicher und fördert die Zusammenarbeit mit Gemeinden, anderen Kantonen, dem Bund und weiteren öffentlichen Institutionen. Das OSD steht unter der Leitung der oder des Verantwortlichen Data Governance Kanton. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Data Officers der Direktionen und der Staatskanzlei. Vertretungen aus den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz, Künstliche Intelligenz und IKT- Governance nehmen mit beratender Stimme teil. Bei Bedarf können weitere Vertretungen aus spezifischen Datendomänen (z. B. Geoinformation, Finanzen, Mobilität oder Gesundheit) oder Fachbereichen (z. B. Unternehmensarchitektur oder Change Management) beratend beigezogen werden. Das OSD erarbeitet sein Geschäftsreglement. Es kann bei Bedarf eine oder mehrere Fachgruppen im Datenbereich einsetzen, welche die Data-Governance-Organisation fachlich begleiten und inhaltlich unterstützen.
2.3.4 Kompetenzzentrum Daten Im Rahmen der Data-Governance-Organisation werden zentrale Dienstleistungen erbracht, um die Direktionen und Staatskanzlei in der Datenbewirtschaftung zu unterstützen und zu entlasten. Dienstleistungen werden zentralisiert, wenn sie skalierbar sind oder eine gesamtkantonale Einheitlichkeit sowie eine koordinierte Umsetzung erforderlich ist. Das OSD entscheidet über Priorisierung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen. Leistungsbezügerinnen sind die Verwaltungseinheiten, leistungserbringend ist das Statistische Amt. Die zentralen Dienstleistungen lassen sich in vier Kategorien einteilen: – Beratung und Befähigung: Das Kompetenzzentrum Daten unterstützt die Mitarbeitenden beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Datenkompetenzen und berät sie bei konkreten fachlichen Fragestellungen im Umgang mit Daten.
– Gemeinsame Grundlagen und Werkzeuge: Das Kompetenzzentrum Daten koordiniert die Erarbeitung und Weiterentwicklung gemeinsamer Grundlagen und Werkzeuge, z. B. eines kantonalen Datenkatalogs sowie Werkzeugen für Stammdatenmanagement, Qualitätssicherung und Datenanalyse. Das Kompetenzzentrum Daten unterstützt und berät bei Datenbewirtschaftungsaufgaben und trägt zur Entlastung der Verwaltungseinheiten bei (vgl. Organisationsmodell «gemeinsame digitale Business Services (Ombus)», RRB Nr. 760/2025). – Weiterentwicklung des Data-Governance-Rahmenwerks: Das Kompetenzzentrum Daten sichert die Aktualität und Praxistauglichkeit des Data-Governance-Rahmenwerks durch regelmässige Überprüfung, bedarfsgerechte Weiterentwicklung sowie praxisnahe Hilfsmittel und Leitfäden. – Monitoring: Das Kompetenzzentrum Daten führt ein systematisches Monitoring der Datenmaturität, der Datennutzung und der Umsetzung der Governance-Vorgaben durch. Dieses Monitoring dient der Priorisierung sowie der frühzeitigen Erkennung von Risiken und Chancen und schafft fundierte Entscheidungsgrundlagen.
2.4 Data-Governance-Rahmenwerk Das Data-Governance-Rahmenwerk beschreibt die übergeordneten Vorgaben und das Rollenmodell für eine rechtssichere, effiziente und abgestimmte Bewirtschaftung und Nutzung von Daten. Es stützt sich dabei sowohl auf rechtliche Vorgaben als auch auf die Bedürfnisse aus der Praxis der Datenbewirtschaftung. Die Vorgaben der Datenbewirtschaftung bestehen aus vier Ebenen: – Die Grundlage bilden praxisnahe «User Stories», die Bedürfnisse, Anwendungsfelder und Handlungsbedarf im Umgang mit Daten aus Sicht der kantonalen Mitarbeitenden beschreiben. – Die daraus abgeleiteten Prinzipien legen die Grundregeln für den Umgang mit Daten fest und dienen als Leitplanken für eine verantwortungsvolle, effiziente und einheitliche Datenbewirtschaftung. Sie geben den Mitarbeitenden erste Orientierung im Umgang mit Daten. – Die Richtlinien konkretisieren die Prinzipien und beschreiben Massnahmen zu deren Umsetzung. – Schliesslich unterstützen die Umsetzungshilfen die Mitarbeitenden mit Standards, Checklisten, Normen und «Good Practices» bei der praktischen Anwendung und Implementierung der Richtlinien. Durch die laufende Erhebung mittels User Stories wird der Weiterentwicklungsbedarf aufgrund neuer oder veränderter organisatorischer, rechtlicher oder fachlicher Anforderungen frühzeitig identifiziert. Bei gesamtkantonalem Handlungsbedarf werden Richtlinien entlang der Prinzipien angepasst oder erweitert.
Die Eckwerte und Grundsätze des Rahmenwerks sind im Data-Governance-Konzept enthalten. Sie werden durch die Data-Governance- Organisation im Rahmen der Umsetzung konkretisiert und vertieft. Das Rahmenwerk wird im Rahmen der Data-Governance-Organisation periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Das SDI wird bei strategischen und ressourcenrelevanten Entscheiden beigezogen. Richtlinien mit verbindlichem Charakter sind durch die zuständigen Entscheidungsgremien zu erlassen.
3. Einführung der kantonalen Data Governance
3.1 Übersicht Für den erfolgreichen Aufbau und die Einführung einer kantonalen Data Governance ist ein koordiniertes und iteratives Vorgehen erforderlich, das auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Verwaltungseinheiten abgestimmt ist. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird durch das OSD gesteuert. Wesentlich sind eine enge Abstimmung mit angrenzenden Governance- und Fachbereichen, insbesondere IKT- Governance, Informationssicherheit, Künstliche Intelligenz, Datenschutz und Unternehmensarchitektur, eine kohärente Einbettung in den bestehenden organisatorischen Rahmen sowie gezielte Befähigungs- und Change-Massnahmen. 2026 stehen die Vorbereitung und organisatorische Etablierung im Vordergrund. 2027 und 2028 erfolgt die schrittweise Einführung und Erprobung. Ab 2029 wird die Data-Governance-Organisation schrittweise in den regulären Verwaltungsbetrieb integriert mit dem Ziel einer schrittweisen und bedarfsgerechten Verbesserung der Datenmaturität in den Direktionen und der Staatskanzlei. Der Grobplan sieht wie folgt aus: Statistisches Amt
Q2 2026 Q3 2026 Q4 2026 Q1 2027 Q2 2027 Q3 2027 Q4 2027 2028 2029
Vorbereitung Betrieb Aufbauphase RRB zu Konzept «DataGovZH» Einführung vorbereiten: Data Governance in Direktionen einführen: Data Governance im ordentlichen Betrieb verankern: – Rollen und Governance- – OSD einsetzen und Data Governance aktiv steuern – Datenmaturität gezielt weiter erhöhen gemäss Struktur vorbereiten Datenstrategie – Rollen etablieren – Schulung und Change- – Leistungen standardmässig erbringen – Schulung und Change-Massnahmen umsetzen Massnahmen vorbereiten – Rahmenwerk kontinuierlich weiterentwickeln – Schnittstellen zu anderen Governance-Bereichen – Schnittstellen zu anderen umsetzen – Monitoring für Steuerung und Priorisierung nutzen Governance-Bereichen klären – Rahmenwerk und Prozesse anwenden und entwickeln – Rahmenwerk und Monitoring vorbereiten – Technische Integration und Monitoring umsetzen – Erarbeitung Datenstrategie – Umsetzung von IDG und OG RR
3.2 Vorbereitung In der Vorbereitungsphase (Q3 2026 bis Q4 2026) wird die Umsetzung der kantonalen Data Governance mit den bestehenden Projektmitteln inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der gemeinsame Aufbau ab 2027 koordiniert, priorisiert und mit klaren Verantwortlichkeiten erfolgen kann. Dabei werden die Prioritäten und die Abstimmung mit bestehenden Strukturen geklärt. Ein zentraler Schwerpunkt ist die Erarbeitung eines Vorgehensmodells, das den Direktionen und der Staatskanzlei als Orientierung für die schrittweise Umsetzung dient. Dieses berücksichtigt insbesondere die Datenmaturität der Verwaltungseinheiten und zeigt auf, welche Umsetzungsschritte mit Priorität anzugehen sind. Die Anforderungen des revidierten IDG werden dabei frühzeitig einbezogen, insbesondere in Bezug auf den Aufbau des Datenkatalogs und die Veröffentlichung offener Behördendaten gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden eingeladen, ihre für die Data Governance verantwortlichen Personen (Data Officers) zu benennen. Diese wirken ab 2027 als Mitglieder des OSD koordinierend an der Umsetzung der Data Governance mit. Das Monitoring im Datenbereich wird vorbereitet, um Datenmaturität, Nutzen, Risiken sowie Umsetzung und Wirkung der Data Governance zu beobachten und zu beurteilen.
3.3 Aufbauphase Ab Januar 2027 wird das OSD eingesetzt. Es übernimmt in der Aufbauphase (Q1 2027 bis Q4 2028) die übergeordnete Koordination der Datenbewirtschaftung. Die erforderlichen Prozesse für Steuerung, Leistungserbringung, Bedarfserhebung und Zusammenarbeit werden aufgebaut. Dazu gehören auch Mechanismen für Entscheidungsfindung, Priorisierung und Organisationsentwicklung. Insbesondere werden die Dienstleistungen laufend hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit überprüft. In der Aufbauphase wird die kantonale Data Governance schrittweise eingeführt und in den Direktionen sowie der Staatskanzlei umgesetzt. Die in der Vorbereitungsphase entwickelten Grundlagen werden operativ verankert und iterativ weiterentwickelt. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Data Officers in den Direktionen und der Staatskanzlei mit Unterstützung des Kompetenzzentrums Daten im Statistischen Amt. Die Data Officers gestalten die Einführung der Rollen Data Owner und Data Steward in den Verwaltungseinheiten ihrer jeweiligen Direktion bzw. der Staatskanzlei. Sie beachten dabei die jeweiligen Rahmenbedingungen, ins- besondere Datenmaturität und Verfügbarkeit von Mitteln, und die im OSD gemeinsam priorisierten Datensammlungen. Die Einführung der Rollen wird eng durch Schulungen begleitet und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Schnittstellen zu angrenzenden Themen überprüft. Die geplanten Schulungs-, Befähigungs- und Change-Massnahmen werden umgesetzt und ihre Wirkung laufend überprüft. Das Data-Governance-Rahmenwerk wird durch das OSD weiterentwickelt und mit Richtlinien und Umsetzungshilfen ergänzt. Fachexpertinnen und Fachexperten werden einbezogen, um Qualität und Praxisnähe sicherzustellen. Prüfung und Freigabe erfolgen über das OSD. Die technische Integration der Data-Governance-Vorgaben in bestehende Systeme und Plattformen wird schrittweise und unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die kantonale Datenplattform, die Datenkataloge und ausgewählte Fachapplikationen. Die kantonale Datenstrategie zeigt die wesentlichen Schritte zur Förderung eines datenbasierten Verwaltungshandelns auf. Dazu gehören insbesondere der nachhaltige Aufbau der kantonalen Datenbewirtschaftung sowie die schrittweise Verbesserung der Datenmaturität. Die Direktion der Justiz und des Innern ist zu beauftragen, gemeinsam mit
dem OSD und unter Einbezug der Direktionen und der Staatskanzlei bis Ende 2028 eine kantonale Datenstrategie zu erarbeiten. Die Strategie ist dem SDI vorzulegen und vom Regierungsrat festzusetzen.
3.4 Betrieb Mit der Festsetzung der Fachstrategie Daten wird die kantonale Data- Governance-Organisation ab 2029 in den Regelbetrieb überführt. Die etablierten Strukturen, Rollen und Prozesse gehen in den ordentlichen Betrieb über und die definierten Dienstleistungen werden standardmässig erbracht. Das Data-Governance-Rahmenwerk wird periodisch überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Neue Anforderungen aus Gesetzgebung, Digitalisierungsvorhaben oder technologischen Entwicklungen werden systematisch aufgenommen und verarbeitet. Die Bedürfnisse sowie die Ergebnisse des Monitorings dienen dem OSD als Grundlage für die laufende Steuerung, Priorisierung und Weiterentwicklung der Data Governance.
4. Mittelbedarf Mit der Einführung einer kantonalen Data Governance werden keine neuen materiellen Aufgaben geschaffen; vielmehr werden bestehende Pflichten strukturiert und koordiniert wahrgenommen. Erhöhte Anforderungen an Organisation und Koordination sowie die Etablierung einer kantonalen Data Governance erfordern zusätzliche personelle und finanzielle Mittel.
Die zu schaffenden Mittel dienen der Etablierung der kantonalen Data Governance. Diese ist eine Grundvoraussetzung für eine ganzheitliche und übergreifend gesteuerte digitale Transformation, die auf der dienstleistungsorientierten Zusammenarbeit über Verwaltungseinheiten hinweg beruht. Die steigenden Herausforderungen in der dezentralen Datenbewirtschaftung ergeben sich nicht aus der kantonalen Data Governance, sondern aus der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Die kantonale Data Governance zielt darauf ab, diesen Mehrbedarf durch zentrale Dienstleistungen so ressourcenschonend und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten, in dem sie skalierbare Aufgaben zentralisiert sowie organisatorische, rechtliche, semantische und technische Interoperabilität fördert, um Transaktionskosten zu minimieren. Die zu schaffenden Mittel umfassen keine IKT-Mittel zur Datenbewirtschaftung, wie z. B. Datenplattform oder Datenkatalog, und auch keine Stellen zum Betrieb derselben.
4.1 Personelle Mittel im Statistischen Amt Für die Etablierung einer kantonalen Data Governance und die damit verbundenen zentral zu erbringenden Dienstleistungen sowie für die Sicherstellung der kantonsinternen Koordination werden im Statistischen Amt ab 2027 insgesamt 6,5 Stellen benötigt. Damit wird dem Mehraufwand bei der Umsetzung der Massnahme «Daten als Ressourcen nutzen und das Prinzip der Einmalerfassung datenschutzkonform umsetzen» (RRZ 10d) sowie der Förderung des datenbasierten Verwaltungshandelns als Umsetzungsziel der SDV25+ Rechnung getragen. Die zentralen Stellen dienen insbesondere der Entwicklung und Pflege gemeinsamer Grundlagen (z. B. Rollen- und Prozessmodelle, Datenkatalog), der Beratung und Befähigung der Direktionen und der Staatskanzlei, der Koordination der Governance-Strukturen sowie dem Aufbau eines Monitorings. Dadurch sollen Mehrfachentwicklungen vermieden und die Umsetzung in den Direktionen und der Staatskanzlei unterstützt werden. 1,0 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA in der LK 22 VVO sind für die Koordinations- und Führungsaufgaben der Organisation zur kantonalen Data Governance notwendig (Verantwortliche/r Data Governance Kanton). Weitere 5,5 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der LK 20 VVO werden für Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsaufgaben, den Aufbau und die fachliche Begleitung eines Monitorings im Datenbereich sowie die Sicherstellung gemeinsamer Instrumente (Datenkatalog, Stammdatenmanagement) benötigt. Die insgesamt 6,5 Stellen sollen mit Wirkung ab 1. Januar 2027 unbefristet im Stellenplan des Statistischen Amtes geführt werden. Die Einreihung der Stellen in der
Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA in die LK 22 VVO und in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in die LK 20 VVO wurde vom Personalamt geprüft und als nachvollziehbar erachtet. Der gesamte Stellenbedarf setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in mbA 22 5,5 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in 20 Der Aufwand für diese Stellen beläuft sich auf insgesamt 1,22 Mio. Franken pro Jahr. Sie sind in das Budget 2027 aufzunehmen. Die entsprechenden Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 sowie in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, einzustellen.
4.2 Finanzielle Mittel im Statistischen Amt Ergänzend zu den personellen Mitteln sind im Statistischen Amt Begleitmassnahmen zur Entwicklung und Einführung der Data Governance vorgesehen. Dabei entsteht insbesondere zusätzlicher Aufwand für gezielte Massnahmen zur Befähigung der Mitarbeitenden im Bereich Datenbewirtschaftung, z. B. in Form von Lerninhalten zuhanden des Competence Center New Learning. Weiter fallen Aufwände für die periodische Evaluation der kantonalen Datenmaturität sowie für die Erarbeitung gemeinsamer Grundlagen der Datenbewirtschaftung an, insbesondere in Form von Werkzeugen und Instrumenten zur konzeptionellen Unterstützung bei der Integration der Data-Governance- Vorgaben in bestehende Systeme und Applikationen. Die Ausgaben belaufen sich auf jährlich Fr. 130 000. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben sind in den KEF 2027–2030 der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, einzustellen.
4.3 Finanzielle Mittel in den Direktionen und der Staatskanzlei Zur Abfederung von Mehraufwänden im Rahmen der Einführung der kantonalen Data Governance stehen in den Direktionen und der Staatskanzlei für die Jahre 2027 und 2028 jährlich jeweils Fr. 175 000 zur Verfügung. Die Ausgaben sind für die Implementierung der Data Governance in den Direktionen und der Staatskanzlei notwendig und dienen damit der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, die sich aus der qualitätsgesicherten und ordnungsgemässen Datenbewirtschaftung nach § 5 Abs. 1 IDG ergeben. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sind diese Ausgaben als gebundene, zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags zwingend notwendige Ausgabe einzustufen. Die Ausgabenbewilligung hat damit gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates zu erfolgen.
Die Ausgaben belaufen sich auf insgesamt Fr. 2 800 000. Die jährlichen Kosten von Fr. 175 000 pro Direktion bzw. Staatskanzlei sind im KEF 2027–2030 in den Jahren 2027 und 2028 zulasten der Erfolgsrechnung wie folgt einzustellen (Beträge in Franken): Leistungsgruppe Budget 2027 Planjahr 2028 Nr. 1000 Regierungsrat und Staatskanzlei 175 000 175 000 Nr. 2201 Generalsekretariat der Direktion der Justiz und 175 000 175 000 des Innern Nr. 3000 Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 4000 Generalsekretariat der Finanzdirektion 175 000 175 000 Nr. 5000 Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion 175 000 175 000 Nr. 6000 Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 7000 Bildungsverwaltung 175 000 175 000 Nr. 8000 Generalsekretariat der Baudirektion 175 000 175 000
5. Gremium Strategie Digitale Verwaltung und IKT Das SDI hat das Konzept «Kantonale Data Governance» und den Entwurf des Antrags an den Regierungsrat am 26. März 2026 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Aufbau und den Betrieb einer kantonalen Data Governance wird das Operative Steuerungsgremium Daten unter der Leitung des Statistischen Amtes geschaffen. Die Direktionen und die Staatskanzlei bezeichnen ihre Vertretungen.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, das Konzept «Kantonale Data Governance» zusammen mit den Direktionen und der Staatskanzlei umzusetzen und dem Regierungsrat bis Ende 2028 eine Datenstrategie zum langfristigen Aufbau der kantonalen Datenbewirtschaftung und Verbesserung der Datenmaturität zum Beschluss vorzulegen.
III. Für die Erbringung der zentralen Dienstleistungen betreffend Data Governance wird eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 130 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, bewilligt.
IV. Die Ausgabenbewilligung wird alle vier Jahre abgerechnet.
V. Im Stellenplan des Statistischen Amtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in mbA 22 5,5 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in 20
VI. Für die Einführung der Data Governance wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 2 800 000 bewilligt und wie folgt im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 eingestellt: Leistungsgruppe Budget 2027 Planjahr 2028 Nr. 1000 Regierungsrat und Staatskanzlei 175 000 175 000 Nr. 2201 Generalsekretariat der Direktion der Justiz und 175 000 175 000 des Innern Nr. 3000 Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 4000 Generalsekretariat der Finanzdirektion 175 000 175 000 Nr. 5000 Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion 175 000 175 000 Nr. 6000 Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 7000 Bildungsverwaltung 175 000 175 000 Nr. 8000 Generalsekretariat der Baudirektion 175 000 175 000
VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli