RRB Nr. 557/2026
Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2024/2025, Kenntnisnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026
557. Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2024/2025 (Kenntnisnahme)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG unterbreitet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Gesamtbericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schriftlichen Befragungen und der Unterrichtsbeobachtung. Der vorliegende digitale Jahresbericht 2024/2025 (vgl. zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/schulqualitaet-infor�- mationen-fuer-schulen/schulqualitaet-volksschule/jahresberichte/jahresbericht-2024-2025.html) bezieht sich auf das vierte Jahr des Evaluations�- zyklus 2021–2026.
2. Zusammenfassende Ergebnisse Die FSB hat im Berichtsjahr 2024/2025 78 Regelschulen und 11Sonderschulen evaluiert. Das Evaluationsverfahren mündet in Kernaussagen, Erläuterungen dieser Kernaussagen sowie schulspezifischen Profilen in neun verschiedenen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad der anhand des Zürcher Handbuchs Schulqualität formulierten Qualitätsansprüche entlang der Bewertungsstufen «Exzellente Praxis», «Fortgeschrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Im Schuljahr 2024/2025 erhielten die evaluierten Schulen von der FSB mehrheitlich positive Rückmeldungen zur Qualität ihrer Arbeit. In den meisten Bereichen erreichen die Schulen mindestens eine funktionsfähige, häufig eine fortgeschrittene Praxis. In den Primarschulen fallen die Ergebnisse besonders in der Unterrichtsgestaltung und im Schulklima positiv aus, während die Sekundarschulen in mehreren Bereichen solide, aber weniger einheitlich beurteilt werden.
Entwicklungsbedarf zeigt sich schulstufen- und schulformübergreifend vor allem in einzelnen Aspekten der Zusammenarbeit im Schulteam sowie in der systematischen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Eine «Ungenügende Praxis» wurde im Berichtsjahr an drei Regelschulen sowie an einer Sonderschule festgestellt. In drei Fällen betrafen die wesentlichen Mängel im Sinne des Volksschulgesetzes den Qualitätsbereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die FSB meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf Systemebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kenntnisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungsdirektion, Gremien des Bildungsrates sowie mit Vertretungen der pädagogischen Hochschule und von Verbänden des Schulfelds vertieft. Mit dem neuen Online-Format beabsichtigt die FSB, die Ergebnisse zugänglicher und übersichtlicher zu präsentieren. Die Webversion des Jahresberichts erlaubt es unter anderem, interaktive Grafiken einzusetzen, die in Kooperation mit der Bildungsplanung der Bildungsdirektion entstanden sind. Erstmals werden auch Ergebnisse aus der schriftlichen Befragung (Bilanzitems Eltern/Lehrpersonen) und aus der Unterrichtsbeobachtung (Dimensionen aus INSULA, einem Instrumentarium zur Unterrichtsbeurteilung der Universität Zürich) standardmässig in den Bericht integriert.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Evaluationen des Schuljahres 2024/2025 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli