RRB Nr. 591/2016
Velonetzplan Kanton Zürich
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Juni 2016
591. Velonetzplan Kanton Zürich
I. Ausgangslage Am 21. November 2007 wurde die kantonale Volksinitiative «Für mehr Veloverkehr, Förderung des Veloverkehrs im Kanton Zürich» eingereicht. Im Hinblick auf einen Gegenvorschlag des Kantonsrates wurde die Initiative 2008 zurückgezogen. Im Sinne dieses Gegenvorschlags liess der Regierungsrat ein Veloförderprogramm für den Kanton Zürich erarbeiten. Am 1. November 2010 beschloss der Kantonsrat das Veloförderprogramm und bewilligte dafür einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken (Vorlage 4664). Das Veloförderprogramm wird seit Februar 2012 von der Koordinationsstelle Veloverkehr im Amt für Verkehr umgesetzt. Die im Programm enthaltenen Aufbaumassnahmen und ständigen Aufgaben zielen insbesondere auf die Förderung des Velos als Alltagsverkehrsmittel ab und entsprechen damit dem Grundanliegen der Initiative. Ziele des Veloförderprogramms sind: – eine Velopolitik mit System zu entwickeln, – das Velo als Alltagsverkehrsmittel zu fördern, – den Anteil des Veloverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen. Mit der Erreichung dieser Ziele kann das Velo als gleichwertiges Verkehrsmittel neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie dem öffentlichen Verkehr (öV) positioniert werden und dazu beitragen, die Herausforderungen im Bereich der Mobilität im Kanton Zürich zu bewältigen. Weiter entspricht das Förderprogramm den Vorgaben des kantonalen Richtplans und des Gesamtverkehrskonzepts, die dem Velo auf kurzen bis mittleren Distanzen eine wichtige Rolle zuschreiben, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und als Zubringer zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Im Kanton Zürich gehört das Velo zum alltäglichen Strassenbild. Es ist ein praktisches und umweltfreundliches Verkehrsmittel für die direkte Verbindung «von Tür zu Tür». Dank seines geringen Platzbedarfs, seiner Emissionsfreiheit und seines positiven Beitrags zur Gesundheitsförderung bringt das Velo auch volkswirtschaftlich einen mehrfachen Nutzen.
Soll das Velo vermehrt genutzt werden, muss die Infrastruktur den Anforderungen der Velofahrenden gerecht werden. Mit dem kantonalen Velonetzplan wird die planerische Grundlage für ein auf die Bedürfnisse des Alltagsverkehrs ausgerichtetes Radwegnetz geschaffen und die 2001 (RRB Nr. 1233/2001) beschlossene und 2006 (RRB Nr. 1080/2006) bereinigte Radwegstrategie abgelöst. Das Radwegnetz gemäss der Radwegstrategie 2005 ist heute grösstenteils umgesetzt. Es fokussierte auf die Schliessung von Schulweglücken und auf den Velo-Freizeitverkehr. Mit seiner Stellungnahme vom Dezember 2014 zum Postulat KR- Nr. 252/2014 betreffend Velo-Schnellstrasse-Offensive hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, dass der Velonetzplan aufzeigen wird, wo und mit welchen Mitteln Veloschnellstrassen zweckmässig, umsetzbar und verhältnismässig sind. Der Velonetzplan schliesst eine Lücke der strategischen Planung im Bereich des Veloverkehrs. Er ergänzt so die bestehenden sektoralen Planungen und Strategien der anderen Verkehrsträger und dient als Grundlage für die zurzeit in Erarbeitung stehenden Agglomerationsprogramme der
Erwägungen
3. Generation und die Gesamtrevision der regionalen Richtpläne.
II. Erarbeitung Velonetzplan Entsprechend der Zielsetzung des Veloförderprogramms schenkt der Velonetzplan dem Alltagsveloverkehr besondere Bedeutung. Pendlerinnen und Pendler auf dem Weg zur Arbeit, zu den Ausbildungsstätten oder Fahrten zum Einkauf sind die Hauptzielgruppe. Während beim Freizeitveloverkehr gewissermassen der Weg das Ziel ist, ist eine Alltagsverbindung in erster Linie der Weg zum Ziel, indem sie den Ausgangspunkt möglichst direkt und sicher mit dem Endpunkt verbindet. Im Distanzbereich zwischen 5 km und 15 km ist das Velo eine echte Alternative zum öffentlichen und motorisierten Individualverkehr, sofern die Velo-Infrastruktur sicher und durchgängig ist. Im Rahmen eines Pilotprojekts der Region Winterthur und Umgebung (2013/2014) wurde eine neue Netzhierarchie mit Alltagsverbindungen und Freizeitrouten entwickelt. Die im Pilotprojekt festgelegten Zielsetzungen, die Grundsätze für die Netzkonzeption und die Arbeitsmethoden wurden für die übrigen Regionen übernommen. Sowohl beim Pilotprojekt wie auch in den übrigen Regionen wurde vorab die bestehende Nachfrage erhoben und das Potenzial des Veloverkehrs abgeschätzt. Zudem wurde für alle Alltagsverbindungen eine Schwachstellenanalyse durchgeführt. Mit diesen Grundlagen wurde für alle Regionen des Kantons ein bedarfsgerechtes Velonetz geplant.
Die Städte Zürich und Winterthur sind aufgrund der Zuständigkeitsregelung gemäss §§ 43 ff. des Strassengesetzes vom kantonalen Velonetzplan ausgenommen. In einer frühen Projektphase wurden die zuständigen Stellen der beiden Städte in die Erarbeitung des Velonetzplans einbezogen. Somit ist sichergestellt, dass die neuen kantonalen Alltagsverbindungen in den Städten weitergeführt werden. Der Velonetzplan ist auf den regionalen Richtplan der Region Winterthur und Umgebung sowie den Masterplan Velo der Stadt Zürich abgestimmt.
III. Netzhierarchie Veloverbindungen müssen möglichst direkt, sicher, durchgängig und attraktiv sein, damit sie für den Alltagsverkehr genutzt werden. Fahrtunterbrechungen und Netzlücken vermindern die Attraktivität und sind daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Benutzung der Infrastruktur soll zudem klar und einfach sein. Dies sind Voraussetzungen dafür, dass das Velo als Verkehrsmittel auf kurzen (0–5 km) bis mittleren Distanzen (5–15 km) stärker genutzt wird und somit eine Alternative zum öffentlichen Verkehr und zum motorisierten Individualverkehr darstellen kann. Die Alltagsverbindungen werden entsprechend ihrer Bedeutung in erster Linie als Nebenverbindungen oder als Hauptverbindungen ausgebaut. Nebenverbindungen werden dort eingesetzt, wo das Potenzial und/oder die Nachfrage gering sind, aber dennoch eine spezifische Infrastruktur benötigt wird. Wo das Potenzial und/oder die Nachfrage gross sind, werden Hauptverbindungen eingesetzt. Alltagsverbindungen und Freizeitrouten werden zusammengelegt, wo dies zweckmässig ist. Der Velonetzplan weist zudem einzelne Abschnitte mit grösster Nachfrage und/oder grösstem Potenzial aus, auf denen eigentrassierte Veloschnellrouten eingesetzt werden können. Im Innerortsbereich ist dabei auch die Schaffung von Velostrassen denkbar, bei denen der Veloverkehr in Absprache mit den Gemeinden vortrittsberechtigt über bestehende Quartierstrassen geführt wird. Veloschnellrouten sind im Rahmen von Pilotprojekten auf ihre Zweckmässigkeit hin zu prüfen. Nebenverbindungen Nebenverbindungen sind durchgehende und sichere Verbindungen für den Veloverkehr. Sie umfassen grösstenteils das bestehende Basisnetz entlang der Kantonsstrassen. Diese Abschnitte werden für einen Begegnungsfall von einem Velo pro Fahrtrichtung ausgelegt, wobei innerorts beidseitige Radstreifen die Regel bilden. Ausserorts werden grundsätzlich gemeinsame Rad- und Gehwege erstellt. Den Übergängen zwischen Innerorts- und Ausserortsstrecken ist besondere Beachtung zu schenken, sodass möglichst wenige Querungen (Regimewechsel) notwendig sind. Nebenverbindungen werden wegen des betrieblichen Unterhalts (Winterdienst) nur in Ausnahmefällen abseits der Kantonsstrassen geführt, vor allem dann, wenn entlang der Kantonsstrasse kein Ausbau möglich ist. Hauptverbindungen
Hauptverbindungen sind zügig befahrbar und direkt. Sie sind attraktiv und komfortabel gestaltet und werden vorzugsweise abseits der Hauptverkehrsachsen geführt. So können Unterbrüche bei Knotenquerungen vermieden werden. Wechsel in der Verkehrsführung sind möglichst zu vermeiden. Der massgebende Begegnungsfall ist zwei Velos zu einem Velo. Ausserorts sind grundsätzlich Radwege vorzusehen, innerorts können sowohl zweiseitige Radwege wie auch Radstreifen erstellt werden. Abschnitte für Pilotprojekte für Veloschnellrouten Hauptverbindungen mit der stärksten Nachfrage können als Veloschnellrouten ausgestaltet werden, wenn ihre Machbarkeit und ein ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis nachgewiesen sind. Dazu werden die Veloschnellrouten als Pilotprojekte im Rahmen gesonderter Korridorstudien vertieft untersucht. Dabei wird auch die definitive Linienführung festgelegt. Die Einführung von Fahrradstrassen bzw. Velostrassen in der Schweiz setzt eine Anpassung der Signalisationsverordnung (SSV) und der Verkehrsregelverordnung (VRV) voraus. Als Entscheidungsgrundlage über die Einführung von Fahrradstrassen in der Schweiz führt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit interessierten Städten und Kantonen Pilotversuche durch. Im Kanton Zürich sind solche vorgesehen. Anhand dieser sollen die Wirkung auf die Sicherheit und den Komfort sowie die Akzeptanz beobachtet werden. Die Sicherstellung einer koordinierten Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle übernimmt das ASTRA.
IV. Vernehmlassung Die Volkswirtschaftsdirektion gab den Velonetzplan von Mai bis Juli 2015 bei betroffenen kantonalen Stellen, allen Städten und Gemeinden, den Planungsregionen und angrenzenden Kantonen in Vernehmlassung. Der Velonetzplan der Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) wurde im Rahmen der regionalen Richtplanrevision den betroffenen Gemeinden vorgelegt. Von den 146 zur Vernehmlassung eingeladenen Gemeinden haben 92 eine eigene Stellungnahme abgegeben, 23 haben die Stellungnahme ihrer Planungsregion übernommen und 31 haben keine Stellungnahme abgegeben. Alle Planungsregionen haben zur Velonetzplanung Stellung genommen. Die vielen und sehr detaillierten Rück- meldungen führten, soweit sie berücksichtigt werden konnten, zur Verbesserung des Velonetzplans. Über das Ergebnis der Vernehmlassung wurde pro Region ein gesonderter Bericht erstellt. Folgende zwei Themen wurden von den Gemeinden und Regionen häufig aufgegriffen: Freizeitrouten Mit der Ausrichtung auf den Alltagsverkehr sind Differenzen zur Radwegstrategie und zu den regionalen Richtplänen entstanden. Einzelne Verbindungen sind im Velonetzplan nicht mehr enthalten, vereinzelt sind neue dazugekommen. Insbesondere wurden Freizeitrouten, die der Funktion einer kantonalen Alltagsverbindung nicht entsprachen, zur Abklassierung bzw. zur Aufnahme in das lokale Netz vorgeschlagen. Mehreren Regionen und Gemeinden beantragten, diese lokalen Routen, die über mehrere Gemeinden zu koordinieren sind, in den Velonetzplan aufzunehmen. Diesem Anliegen wird mit dem vorliegenden Velonetzplan Rechnung getragen. Zusätzlich zu den SchweizMobil-Routen können nun auch regionale Freizeitrouten in die regionalen Richtpläne aufgenommen werden. Solche neuen regionalen Freizeitrouten entsprechen meist bereits bestehenden Routen der heutigen Richtpläne und führen grösstenteils über verkehrsarme Strassen. Die Festsetzung im regionalen Richtplan setzt voraus, dass die Planungsregionen den Koordinationsbedarf und die Wichtigkeit der Routen darlegen. Der Velonetzplan wird nach Vorliegen der regionalen Richtpläne nötigenfalls mit den zusätzlichen regionalen Freizeitrouten ergänzt. Bezüglich Mountainbike-Routen sieht der Kanton zurzeit keinen Bedarf, neue Routen zu bestimmen. Im Velonetzplan sind die heutigen SchweizMobil-Routen (Mountainbikeland) zur Information dargestellt. Schulwegverbindungen
Schulwege von regionaler oder noch weiträumigerer Bedeutung sind Bestandteil des Netzplans. Das kantonale Veloverkehrsnetz unterscheidet Schulwege indessen nicht von den übrigen Alltagsverbindungen. Für die im kantonalen Velonetz enthaltenen Schulwegverbindungen gelten damit die gleichen Grundsätze wie für die übrigen Verbindungen. Wenn die Verbindung als Nebenverbindung ausgewiesen ist, wird sie daher in der Regel entlang von Kantonsstrassen geführt. Das kann dazu führen, dass von den Kantonsstrassen abweichende Verbindungen nicht ins kantonale Netz aufgenommen werden. Mehrere Gemeinden verlangten in solchen Fällen eine rückwärtige Führung der Radwegverbindungen für den Schulwegverkehr. Solche Verbindungen sind als kommunalen Veloverbindungen vorzusehen.
V. Umsetzung des Velonetzplans In einem Umsetzungskonzept werden die zur Umsetzung des Velonetzplans erforderlichen Massnahmen priorisiert und zu Paketen gebündelt. Dabei werden neben der Bedeutung von Verbindungen auch Synergieeffekte mit anderen Projekten (Sanierungen, Strassenprojekte usw.), die Projektkosten sowie die Komplexität der Projekte berücksichtigt. Zudem sind Möglichkeiten der Etappierung des Ausbaus zu prüfen. Vollständigkeit und Sicherheit des Netzes sind dabei stärker zu gewichten als ein sofortiger Ausbau in der angestrebten Qualität. Bei der Planung der Massnahmen werden die Gemeinden einbezogen. Die Volkswirtschaftsdirektion wird das Umsetzungskonzept dem Regierungsrat zum Beschluss vorlegen. Der Velonetzplan ist so umzusetzen, dass er gegenüber der bisherigen Radwegstrategie nicht zu einer Mehrbelastung des Staatshaushalts führt. Dabei ist § 28 Abs. 2 des Strassengesetzes zu beachten, der vorschreibt, dass der Kanton zur Verwirklichung des Radwegnetzes jährlich mindestens 10 Mio. Franken im Budget einstellt. Dieser Betrag passt sich der Entwicklung des Baukostenindexes an und entspricht heute rund 15 Mio. Franken. Wie in der Vergangenheit soll dieser Betrag auch zur Umsetzung des Velonetzplans als jährliche Zielgrösse angestrebt werden, sofern entsprechende baureife Projekte vorliegen. Die Projekte zur Umsetzung des Velonetzes werden wenn möglich in die Agglomerationsprogramme aufgenommen. Für wichtige Projekte können so voraussichtlich Bundesbeiträge erhältlich gemacht werden. Bereits im nächsten Agglomerationsprogramm (3. Generation) werden Massnahmen im Umfang von voraussichtlich 40 Mio. Franken aufgenommen und damit dem Bund zur Mitfinanzierung eingereicht. Dabei kann mit einem Bundesbeitrag zwischen 30% und 40% gerechnet werden. Mit der Aufnahme des Velonetzes in die regionalen Richtpläne erlangt der Velonetzplan Behördenverbindlichkeit. Zahlreiche Regionen haben den Velonetzplan im Zuge der laufenden Revisionen der regionalen Richtpläne bereits in ihre Entwürfe übernommen. Bei der Beschreibung der Netzhierarchie in den Richtplänen ist zu beachten, dass die Machbarkeit und Zweckmässigkeit von Veloschnellrouten bzw. von Veloschnellstrassen im Rahmen von Pilotprojekten zu erhärten sind. Wo der Velonetzplan bzw. in der Folge die regionalen Richtpläne Veloschnellrouten vorsehen,
wird damit zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschnitte für solche Pilotprojekte geeignet sind. Ein abschliessender Entscheid über den anzustrebenden Ausbau wird mit einem solchen Hinweis im Richtplan somit nicht gefällt. Die Volkswirtschaftsdirektion wird zusammen mit der Baudirektion die geeignete Aufnahme des Velonetzplans in den regionalen Richtplänen sicherstellen. Die Städte Zürich und Winterthur sind auf- grund ihrer besonderen Zuständigkeit gemäss Strassengesetz für die Wahl des Ausbaustandards ihrer Veloinfrastruktur grundsätzlich selber verantwortlich. Im Rahmen der Genehmigung der regionalen Richtpläne Zürich sowie Winterthur und Umgebung ist die Übereinstimmung des jeweils vorgesehenen Velonetzes und der Vorgaben zum Ausbaustandard mit den in diesem Beschluss definierten Rahmenbedingungen für die kantonale Veloinfrastruktur zu überprüfen. Nötigenfalls sind bei der Genehmigung Vorbehalte bezüglich der Finanzierung einzelner Abschnitte über die Baupauschalen (Strassenfonds) anzubringen.
VI. Aktualisierung und Nachführung Es ist vorgesehen, den Velonetzplan periodisch zu überprüfen und fortzuschreiben. Dies soll jeweils im Rahmen von anstehenden Revisionen der regionalen Verkehrsrichtpläne, in der Regel aber alle fünf Jahre erfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der kantonale Velonetzplan wird im Sinne der Erwägungen beschlossen. Die Radwegstrategie (RRB Nrn. 1233/2001 und 1080/2006) wird aufgehoben.
II. Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion werden beauftragt, den Velonetzplan gemäss Dispositiv I bei der nächsten Revision der regionalen Verkehrsrichtpläne zu berücksichtigen.
III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion, an Letztere mit dem Auftrag, die Planungsregionen zu informieren.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi