RRB Nr. 594/2026
Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juni 2026
594. Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung
Erwägungen
des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (Vernehmlassung)
Ausgangslage und Ziele der Änderungen Mit Schreiben vom 6. März 2026 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ein Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI; SR 832.112.11). Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), einerseits betreffend Datenaustausch und Risikoausgleich und anderseits in Bezug auf die Einheitliche Finanzierung der Leistungen, erfordern Anpassungen bei der Berechnung des Risikoausgleichs, hauptsächlich in der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA; SR 832.112.1) und aufgrund einer Delegation in der laufenden VORA-Revision in der VORA-EDI. Vorliegend erfolgt eine Totalrevision der VORA-EDI. Im vorliegenden Verfahren schlägt das EDI vor, wie im Risikoausgleich ab dem Jahr 2028 die Teuerung zu berechnen ist, wenn sich infolge der einheitlichen Finanzierung der prämienfinanzierte Teil der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Vergleich zum Vorjahr stark verändert (Art. 4). Zudem bestimmt das EDI aufgrund von Daten der Versicherer den Anteil der Leistungen, der von den im Ausland wohnhaften Versicherten in der Schweiz bezogen wird (Art. 5). Es soll zudem eine Anpassung der sog. pharmazeutischen Kostengruppe (Pharmaceutical-Cost-Group; PCG) erfolgen, gestützt auf die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Studie «Überprüfung PCG-Modell im Risikoausgleich». Eine PCG umfasst alle Arzneimittel, die für die Behandlung einer bestimmten, besonders kostenintensiven Erkrankung eingesetzt werden. PCG dienen dazu, Versicherer mit überdurchschnittlich vielen chronisch kranken Versicherten im Risikoausgleich finanziell zu entlasten. Gestützt auf die Resultate der vom BAG in Auftrag gegebenen Studie sollen mit der Totalrevision sechs bestehende PCG entfernt, acht neue PCG aufgenommen sowie sieben bestehende PCG angepasst werden. Die Totalrevision hat gemäss erläuterndem Bericht keine Auswirkungen auf die Kantone.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an aufsicht@ bag.admin.ch und gever@bag.admin.ch): Mit Schreiben vom 6. März 2026 haben Sie uns eingeladen, zur Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI; SR 832.112.11) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die Totalrevision der VORA-EDI und haben keine Bemerkungen zur Vorlage.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli