RRB Nr. 624/2026
Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Unterkunft «Rosengarten» in Uster, zusätzliche gebundene Ausgabe, Nachtrag zum Mietvertrag, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2026
624. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Unterkunft «Rosengarten» in Uster (zusätzliche gebundene Ausgabe, Nachtrag zum Mietvertrag, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (Mineurs non-accompagnés; MNA) werden in der Regel in kantonalen Strukturen untergebracht und erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit einer Gemeinde zugewiesen, weshalb die Verweildauer in den MNA-Unterkünften deutlich länger ist als in den vom Kanton betriebenen Durchgangszentren. Aufgrund der Ausschreibung der Betreuungsverträge für MNA obliegt es dem Kanton, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen bzw. ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten für MNA durch das Sozialamt anzumieten, was die Standortsteuerung und Schwankungsfähigkeit verbessert (vgl. RRB Nrn. 1223/ 2023 und 144/2026). Mit RRB Nr. 692/2025 wurde der befristete Betrieb der Unterkunft «Rosengarten» in Uster mit einer Normkapazität von 60 Plätzen bis Ende August 2026 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 2 010 000. Aufgrund der weiterhin hohen Zuwanderungszahlen von MNA verbunden mit der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser geeigneten Unterkunft «Rosengarten» in Uster bis Ende August 2028 zu verlängern.
B. Verlängerung des Mietvertrages und des befristeten Betriebs der Unterkunft «Rosengarten» in Uster Aufgrund des ausgewiesenen Bedarfs soll der Mietvertrag für die Unterkunft «Rosengarten» mit der Stadt Uster verlängert werden. Gestützt auf § 17 der Immobilienverordnung (LS 721.1) wurde ein unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat stehender, von September 2026 bis Ende August 2027 befristeter Nachtrag vom 30. März 2026 zum Mietvertrag vom 23./27. Juni 2023 abgeschlossen, mit Option auf Verlängerung um ein Jahr bis längstens Ende August 2028.
Im Rahmen der Verlängerung des befristeten Betriebs sind die Reinigung und Hauswartung der Liegenschaft weiterzuführen. Diese erfolgen durch die Honegger AG, Wallisellen, gestützt auf die Vergabeverfügung des Immobilienamtes vom 6. Oktober 2025. Die standortübergreifende Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Personen aus dem Asylbereich soll weiterhin auf der Grundlage von RRB Nrn. 1223/2023 und 144/2026 sowie den seit 1. März 2024 gültigen Rahmenverträgen durch den Verein Caritas Schweiz, Luzern, erbracht werden.
C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von September 2026 bis Ende August 2028 (weitere 24 Monate) wird mit 60 Plätzen und einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte und die zur Verfügung stehenden Datengrundlagen ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 256 000 bis längstens Ende August 2028 zu bewilligen. Die Betriebskosten für die Unterkunft «Rosengarten» in Uster setzen sich wie folgt zusammen: Aufwendungen RRB Nr. 692/2025 Hochrechnung Aufwendungen Total (in Franken, gerundet; einschliesslich MWSt) (bis Ende (bis Ende (ab September August 2026) August 2026) 2026 bis August 2028) – Instandsetzungskosten 210 000 210 000 210 000 – Bereitstellungskosten 89 000 85 000 20 000 105 000 (Anschaffungen, Rückbau) – Miet- und Nebenkosten (bis Ende 1 295 800 1 354 000 969 600 2 323 600 August 2028, 60 Monate) – Reinigung und Hauswartung 268 000 207 000 180 000 387 000 (Honegger AG, Wallisellen; Angebot vom 10. April 2025) – Unvorhergesehenes/Rundungen 147 200 240 400 240 400 Total Aufwendungen 2 010 000 1 856 000 1 410 000 3 266 000 Davon zusätzliche Aufwendungen –154 000 1 410 000 1 256 000 zu RRB Nr. 692/2025 (24 Monate)
Allfällige weitere Vergaben fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 256 000 für den von September 2026 bis Ende August 2028 verlängerten befristeten Betrieb der Unterkunft «Rosengarten» in Uster sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611).
Die zusätzlichen Aufwendungen können im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029, Planjahre 2027 und 2028, verfügbar gemacht werden. Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.
D. Öffentlichkeit Dieser Beschluss ist nicht öffentlich, da das Mietverhältnis dem wirtschaftlichen Wettbewerb unterliegt (§ 2c Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz [LS 170.4]).
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterstützung und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Unterkunft «Rosengarten» in Uster von September 2026 bis Ende August 2028 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nrn. 843/2023 und 692/2025 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 256 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 266 000.
II. Der zwischen der Stadt Uster und dem Kanton Zürich, vertreten durch die Sicherheitsdirektion, Kantonales Sozialamt, abgeschlossene Nachtrag vom 30. März 2026 zum Mietvertrag vom 23./27. Juni 2023 betreffend das ehemalige Alterszentrum «Rosengarten», Aathalstrasse 21/23, 8610 Uster, wird genehmigt.
III. Dieser Beschluss ist nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli