RRB Nr. 668/2026
Anfrage Simon Vlk, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend Zeitplan Bahnunterführung Winterthurerstrasse Uster, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 144/2026
Sitzung vom 17. Juni 2026
668. Anfrage (Zeitplan Bahnunterführung Winterthurerstrasse Uster) Kantonsrat Simon Vlk, Uster, und Mitunterzeichnende haben am 13. April 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die fehlende Bahnunterführung an der Winterthurerstrasse und die damit verbundenen langen Wartezeiten an den Schranken stehen unverändert hoch oben im lokalen Sorgenbarometer der Ustermer Bevölkerung. Da in der Öffentlichkeit unterschiedliche Informationen zum weiteren Projektverlauf kursieren, wäre eine Klärung des Zeitplans wünschenswert. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Im Live-Stream zur Projektauflage vom 06.11.24 erklärte das kantonale Tiefbauamt: «Wir planen den Objektkredit im Jahr 2025 dem Kantonsrat vorzulegen.» Welche Gründe führten dazu, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden konnte?
2. Bezüglich der generellen Projekthierarchie liess das Tiefbauamt im selben Live-Stream verlauten: «Wir müssen aber sagen, die Baudirektion und der Regierungsrat stufen das Projekt Unterführung Winterthurerstrasse als wichtig ein». Was lässt sich aus diesem Bekenntnis für den weiteren zeitlichen Projektverlauf schliessen?
3. Nachdem die Bahnunterführung letztes Jahr nicht in den KEV aufgenommen wurde, berichtete ZO Online am 19.09.2025 Folgendes: «Eine Nachfrage bei der Baudirektion zeigt jedoch: Das hat keinen Einfluss auf den Projektplan. Die Arbeiten an der Unterführung sollen immer noch, wie ursprünglich geplant, 2029 starten.» Sind diese Informationen korrekt und wie sieht der Fahrplan bis zum Baustart aus?
4. Welches sind die grössten Herausforderungen für den weiteren Projektverlauf und auf welchen Zeitpunkt hin plant der Regierungsrat die (feierliche) Eröffnung der Unterführung Winterthurerstrasse?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Simon Vlk, Uster, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Da allfällige Einsprachen im Rahmen der öffentlichen Auflage nach §§ 16 f. des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) Auswirkungen auf das Projekt haben können, wird der Kreditantrag erst nach Abschluss des Planauflageverfahrens eingereicht. Eine aktuelle Bestellungsänderung der Stadt Uster (Verzicht südliche Bahnwegverbindung) und notwendige Optimierungen bei den Werkleitungen machen eine Umprojektierung des Bauwerks erforderlich. Dadurch verschiebt sich die Planauflage nach § 16 StrG voraussichtlich auf 2027. Darüber hinaus konnte bei den Verhandlungen mit den Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) keine Einigung über die Kostentragung für den Bau der Unterführung an der Winterthurerstrasse in Uster erzielt werden. Um eine Klärung herbeizuführen, hat der Kanton im August 2025 ein Gesuch um Kostenteilung beim Bundesamt für Verkehr eingereicht. Das Verfahren ist hängig. Wann der Kreditantrag eingereicht werden kann, hängt auch vom weiteren Verlauf des Kostenteilungsverfahrens ab. Des Weiteren ist der weitere Verlauf des Projekts abhängig von der Investitionspriorisierung des Regierungsrates. Zu Frage 2: Da der Regierungsrat das Projekt Unterführung Winterthurerstrasse als wichtig einstuft, werden die Projektierungskosten bis zur Plangenehmigung vollumfänglich vorfinanziert (RRB Nr. 1036/2023). Dies gewährleistet einen ungehinderten Projektfortschritt und erlaubt es, das Bauprojekt unabhängig vom Ausgang des Kostenteilungsverfahrens voranzutreiben. Die Massnahme «Uster, Unterführung Winterthurerstrasse» wurde zudem in das Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland, 5. Generation (A-Horizont), aufgenommen. Die Vernehmlassung zum Botschaftsentwurf bezüglich der Verpflichtungskredite für die 5. Generation der Agglomerationsprogramme startet voraussichtlich im Juni 2026. Zu Frage 3: Der Baustart ist zurzeit für das Jahr 2029 geplant. Dies hängt jedoch massgeblich von der Investitionspriorisierung des Regierungsrates ab. Allerdings besteht auch eine Abhängigkeit vom Terminplan des SBB- Projekts «Zugfolgezeitverkürzung und Doppelspurausbau Dübendorf– Uster–Aathal».
Zu Frage 4: Der weitere Projektverlauf wird massgeblich durch die Investitionspriorisierung des Regierungsrates, das Risiko von Einsprachen gegen das Bauprojekt, die Baustellenkoordination des Gesamtverkehrs im Raum Uster sowie das Kostenteilungsverfahren beeinflusst. Die Verkehrsfreigabe ist zurzeit per Ende 2032 geplant.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli