RRB Nr. 722/2026
Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Christoph Marty, Zürich, und Andreas Keiser, Glattfelden, betreffend Technische und organisatorische Mängel sowie akuter Handlungsbedarf bei der Pantanal-Voliere im Zoo Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 173/2026
Sitzung vom 1. Juli 2026
722. Anfrage (Technische und organisatorische Mängel sowie akuter Handlungsbedarf bei der Pantanal-Voliere im Zoo Zürich) Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, Christoph Marty, Zürich, und Andreas Keiser, Glattfelden, haben am 4. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Eine technische Stellungnahme ausgewiesener Fachpersonen aus dem Bereich des Stahlbaus hat die aktuelle Situation des Pantanal-Projekts umfassend analysiert. Die Analyse kommt zu folgenden zentralen Erkenntnissen: – Die grossen Spannweiten der Konstruktion führen zu erheblichen Verformungen unter Eigengewicht. – Eine klare und verbindliche Vermessungs- und Koordinationsstrategie für alle am Bau beteiligten Unternehmen, insbesondere für die Metallbauer, fehlt. – Die Projektorganisation sowie die Steuerung durch die Bauherrschaft weisen erhebliche Defizite auf. – Die Rolle der Bauherrschaft ist von zentraler Bedeutung. Die vorliegenden Hinweise deuten darauf hin, dass an einem unrealistisch hohen Präzisionsanspruch für die Montage festgehalten wurde. Trotz zunehmender technischer Schwierigkeiten erfolgte keine rechtzeitige systemische Korrektur (z. B. Redesign oder konstruktive Anpassungen). – Anstatt frühzeitig auf ein robustes, montagefreundliches System umzusteigen, wurde das Projekt in seiner ursprünglichen Logik weitergeführt, unter anderem weil ein wirksames Vier-Augen-Prinzip fehlte. – Die realen bauausführungsbedingten Anforderungen wurden unterschätzt oder zu spät berücksichtigt. Die Fachanalyse hält ausdrücklich fest, dass die Ursachen der aktuellen Problematik nicht im bereits gefertigten Material liegen, sondern im gewählten Systemansatz und in der Projektorganisation. Gleichzeitig besteht weiterhin die Möglichkeit, durch rechtzeitiges Gegensteuern eine tragfähige Lösung zu erreichen und das Projekt erfolgreich abzuschliessen. Demgegenüber droht bei einem Weiterführen des aktuellen Vorgehens eine erhebliche Eskalation mit – weitreichenden finanziellen Konsequenzen. Insbesondere besteht die konkrete Gefahr, dass
– bereits gefertigte Bogenträger im Wert von rund CHF 7,7 Mio. nicht verwendet werden; – zusätzliche kostenintensive Neuvergaben ausgelöst werden; – die bestehenden technischen Probleme durch ungeeignete Folgeentscheidungen weiter verschärft werden. Besonders kritisch ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass aktuell neue Auftragnehmer (u. a. Cimolai, Italien und Stakotra, Slowakei) in ein System eingebunden werden sollen, dessen grundlegenden technischen Fragestellungen nicht geklärt sind. Dies erhöht das Risiko einer Fortsetzung der Fehlentwicklung erheblich. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die vorliegende technische Stellungnahme (600.852.403CH) hinsichtlich der Montage-, Toleranz- und Systemproblematik?
2. Ist der Regierungsrat bereit, darauf hinzuwirken, dass laufende Vergabeprozesse und Arbeiten mit neuen Auftragnehmern (insbesondere Cimolai und Stakotra) bis zur Klärung der technischen Grundlagen sistiert werden?
3. Welche Massnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass bereits gefertigte Bauteile im Wert von rund CHF 7,7 Mio. geprüft, erhalten und nach Möglichkeit in die Lösung integriert werden?
4. Wird eine unabhängige technische Gesamtüberprüfung (Systemdesign, Toleranzkonzept, Montagekonzept) veranlasst, bevor weitere irreversible Entscheidungen getroffen werden?
5. Ist der Regierungsrat bereit, kurzfristig eine koordinierte Krisensitzung unter Einbezug des Zoos Zürich, unabhängiger Fachpersonen sowie der Projektbeteiligten einzuberufen?
6. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass im weiteren Projektverlauf eine ausreichende unabhängige Kontrolle und Qualitätssicherung gewährleistet ist?
7. Wie nimmt der Regierungsrat als grösster Geldgeber des Zoos und mit Einsitz im Verwaltungsrat seine Verantwortung im Umgang mit den öffentlichen Mitteln wahr?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Christoph Marty, Zürich, und Andreas Keiser, Glattfelden, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–6: Der Kanton hielt per 31. Dezember 2025 im Finanzvermögen 8750 Aktien der Zoo Zürich AG und damit einen Anteil von 9,72% des Aktienkapitals. Die Zoo Zürich AG ist eine selbstständige Aktiengesellschaft, der Kanton ist ein Minderheitsaktionär. Der Regierungsrat nimmt keinen Einfluss auf einzelne Geschäfte der Zoo Zürich AG. Weder liegen dem Regierungsrat Details vor, noch hat er entsprechende Einsichtsrechte oder könnte er den Sachverhalt inhaltlich korrekt würdigen. Zu Frage 7: Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance vom 29. Januar 2014 mit Änderungen vom 3. Juli 2019 (RRB Nr. 668/2019) und § 13a Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) werden für Beteiligungen privaten Rechts in den Eigentümerstrategien die strategischen Ziele sowie Vorgaben zur Vertretung in den Organen, zur Berichterstattung und zur Risikobeurteilung festgelegt. Die mandatierte Vertretung des Kantons im Verwaltungsrat der Zoo Zürich AG orientiert sich an der bestehenden Eigentümerstrategie. Der Zoo Zürich AG wurden aus dem Gemeinnützigen Fonds (vormals Lotteriefonds) Betriebsbeiträge (letztmals mit Vorlage 5864) und Investitionsbeiträge (letztmals mit Vorlage 5658) gewährt. Zum Stand der Planung und Realisierung der Kosten findet einmal jährlich ein Austausch zwischen Vertretungen der Zoo Zürich AG, der Stadt Zürich und des Kantons Zürich statt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli