RRB Nr. 733/2026
Strassen, Fällanden, 740 Maurstrasse, elektronische Busspur, Projektfestsetzung, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
733. Strassen (Fällanden, 740 Maurstrasse, elektronische Busspur, Projektfestsetzung, neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Maurstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Fällanden zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 740 geführt. Der Kreisel Sternen beim Knoten Maur-/Zürich-/Dübendorf-/Schwerzenbachstrasse ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens während der Hauptverkehrszeiten auf allen vier Zufahrten überlastet. Von den daraus resultierenden Rückstaus sind auch die Busse des öffentlichen Verkehrs betroffen. Auf den Zufahrten Schwerzenbach- und Dübendorfstrasse wurden bereits Massnahmen zur Busbeschleunigung realisiert. Auf der Zufahrt Maurstrasse führt insbesondere der morgendliche Rückstau zu erheblichen Zeitverlusten für die in Fahrtrichtung Stettbach verkehrenden Busse. Während der Morgenspitze reicht der Rückstau regelmässig bis zur Bushaltestelle Neuhus, vereinzelt bis zur Grenze des Siedlungsgebietes. Um eine Busbevorzugung zu erzielen, soll auf der Maurstrasse zwischen der Haltestelle Jugendherberge und dem Ortseingang Fällanden eine rund 370 m lange elektronische Busspur im Contra-Flow-Betrieb eingerichtet werden. Dabei wird nach der Busanmeldung zunächst der Verkehr in Fahrtrichtung Maur angehalten, anschliessend mit Verzögerung der in Richtung Fällanden fahrende Verkehr. Sobald die Fahrbahn der elektronischen Busspur vom Verkehr in Richtung Maur geräumt ist, kann der Bus auf die Gegenfahrbahn wechseln und so die stehende Fahrzeugkolonne überholen und vor dem Stau wieder auf seine ursprüngliche Spur einfädeln. Mithilfe der Lichtsignalanlagen, die für die elektronische Busspur benötigt werden, wird am Morgen der Verkehr in Richtung Fällanden dosiert. Dabei wird ein Teil des morgendlichen Rückstaus aus dem Siedlungsgebiet heraus in den Abschnitt der elektronischen Busspur verlagert. Das in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fällanden sowie den kantonalen Fachstellen und der Kantonspolizei erarbeitete Projekt zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung umfasst insbesondere folgende Massnahmen:
– Einrichten der elektronischen Busspur auf der Maurstrasse; – Neubau der notwendigen Lichtsignalanlagen, einschliesslich zugehöriger Rohr- und Schachtanlagen, Mastfundamente, Signale, Signalgeber usw. (Platzierung der Anlagen und Werkleitungsführung wo möglich im Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Rad-/Gehweg); – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Die bestehende Strassenanlage wird nicht verändert. Der öffentliche Busverkehr kann mit der elektronischen Busspur ohne zusätzlichen Landverbrauch für eine eigene Fahrspur beschleunigt werden. Das Bauvorhaben, das sich entlang des Greifensees erstreckt, ist mit den Schutzzielen der dort gelegenen kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgebiete vereinbar. Die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben sind erfüllt. Auch im Übrigen sind die umwelt- und die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Der Gemeinderat Fällanden hat sich mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zum Projekt geäussert. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, verzichtet werden konnte.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 14. November bis 14. Dezember 2025. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 31. Oktober 2025 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 162 000 Nebenarbeiten 990 000 Technische Arbeiten 818 000 Total 2 970 000 Das Projekt ist im Agglomerationsprogramm der 1. Generation enthalten. Die genaue Höhe des Bundesbeitrags kann erst mit der Schlussabrechnung festgelegt werden und ist somit in der Ausgabe nicht zu berücksichtigen. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63001 0000, Investitionsbeiträge vom Bund Agglomerationsprogramm, für das Objekt Nr. 84S-80271 gutzuschreiben.
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von Fr. 2 970 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, Konto 8400.50110 80020, zu bewilligen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 781/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 460 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 85 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Staatsstrassen Anteil öV 100% 2 970 000 11 000 2,5% 74 000 Zwischentotal 11 000 74 000 Total 100% 2 970 000 85 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80271, Fällanden, 740 Maurstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026– 2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau der elektronischen Busspur sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 740 Maurstrasse in der Gemeinde Fällanden wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 970 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2025)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 781/2023 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli