RRB Nr. 746/2026
Postulat Theres Agosti Monn, Turbenthal, und Mitunterzeichnende betreffend Gesamtkonzept für die Naturlandschaft Tössbergland/Hörnli, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 155/2026
Sitzung vom 1. Juli 2026
746. Postulat (Gesamtkonzept für die Naturlandschaft
Erwägungen
Tössbergland/Hörnli) Kantonsrätin Theres Agosti Monn, Turbenthal, und Mitunterzeichnende haben am 13. April 2026 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, ein Gesamtkonzept für die Naturlandschaft Tössbergland/Hörnli zu erarbeiten. Unter Einbezug der Nachbarkantone sollen die bestehenden Qualitäten und die Potentiale von Natur und Landschaft ermittelt, Ziele für die Weiterentwicklung formuliert und entsprechende Umsetzungsmassnahmen vorgeschlagen werden. Dabei sind auch Zielsetzungen für Erholung und Tourismus, Waldnutzung, Landwirtschaft und allenfalls weitere Aspekte aufzunehmen. Begründung: Im Kanton Zürich befindet sich die Biodiversität insgesamt in einem schlechten Zustand; wichtige Lebensräume und Arten gehen zurück. Mit der Siedlungsentwicklung und der Verdichtung nach innen steigt der Wert weitgehend unverbauter Naturlandschaften. Die markante Topographie, naturnahe Wälder und Gewässer sowie eine vielfältige Flora und Fauna verleihen der Landschaft Tössbergland/Hörnli einen herausragenden Wert. Hier bestehen zahlreiche Schutz- und Fördergebiete auf nationaler, kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene, vom Flachmoor von nationaler Bedeutung am Bichelsee über kantonale Landschaftsschutz- und Landschaftsentwicklungsgebiete bis zu kommunalen Naturschutzgebieten. Diese sind zusammenhängend zu betrachten und die Vernetzung durch ökologische Infrastruktur im Einklang mit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ist zu stärken. Unter Druck gerät die Landschaft auch durch die Erholungsnutzung, welche so gelenkt werden soll, dass Naturräume geschont und Konflikte vermieden werden. Ein Gesamtkonzept soll aufzeigen, wie die Qualität der Naturlandschaft langfristig gesichert und weiterentwickelt werden kann. Als Basis für die Abgrenzung des Gesamtkonzeptes kann das Hörnli-Bergland gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN Nr. 1420) genommen werden. Dabei sind Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Massnahmen zu unterscheiden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Theres Agosti Monn, Turbenthal, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Das Gebiet Tössbergland/Hörnli weist gemäss dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler aus landschaftlicher und ökologischer Sicht eine Vielzahl von besonderen Qualitäten auf. Dazu bestehen verschiedene nationale und kantonale Schutz-, Inventar-, Richtplan- und Konzeptfestlegungen. Gleichzeitig bestehen unterschiedliche Nutzungsansprüche, die integral betrachtet und aufeinander abgestimmt werden müssen. Aus diesen Gründen ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Naturlandschaft Tössbergland/Hörnli, bei dem Zielsetzungen für Erholung und Tourismus, Waldnutzung, Landwirtschaft und allenfalls weitere Aspekte zu beachten wären, ein berechtigtes Anliegen. Allerdings befinden sich derzeit in der kantonalen Verwaltung mehrere übergeordnete strategische Planungen bzw. Projekte im Aufbau, die einen engen Bezug zum Thema des Postulats aufweisen. So werden bei der Überarbeitung des Kapitels Landschaft im kantonalen Richtplan (Baudirektion, Amt für Raumentwicklung), der Erarbeitung der Fachgrundlage Ökologische Infrastruktur (Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur), der Landschaftskonzeption Kanton Zürich (Baudirektion, Amt für Raumentwicklung) und der Erarbeitung des Kantonalen Konzepts zur Erschliessung von Erholungsstandorten im Kanton Zürich (Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Mobilität) bereits Fragen zu Landschaftsqualität, Biodiversität, Vernetzung, Nutzungsansprüchen sowie räumlicher Entwicklung aufgegriffen. Die genannten Vorhaben werden innerhalb der kantonalen Verwaltung eng aufeinander abgestimmt und koordiniert, sodass kein zusätzliches koordinierendes Projekt erforderlich erscheint. Verschiedene Anliegen des Postulats werden bereits im Rahmen dieser laufenden Arbeiten behandelt. Ein zusätzliches Konzept, das unter Einbezug der Nachbarkantone die bestehenden Qualitäten und die Potenziale von Natur und Landschaft im Gebiet Tössbergland/Hörnli ermittelt, Ziele für die Weiterentwicklung formuliert und entsprechende Umsetzungsmassnahmen vorschlägt, birgt daher das Risiko von Doppelspurigkeiten und zusätzlichem personellem Aufwand. Es wird als zweckmässiger erachtet, zunächst die bestehenden Grundlagenarbeiten abzuschliessen und gestützt darauf prioritäre Räume sowie konkrete umzusetzende Massnahmen festzulegen. Zudem
ist offen, ob die betroffenen Gemeinden und regionalen Akteure die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts mittragen würden. So wurde bei- spielsweise 2018 die Weiterverfolgung eines regionalen Naturparks im Zürcher Berggebiet von den betroffenen Gemeinden und regionalen Interessengruppen abgelehnt. Ein vom Kanton angestossener Top-down- Ansatz könnte in der Region zurückhaltend aufgenommen werden, sofern vor Ort kein klar ausgewiesenes Bedürfnis besteht. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 155/2026 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli