Zurich Social Insurance Court, Auflage (stationäre Behandlung mit ambulanter Nachbehandlung) nur teilweise nachgekommen. Einstufiges Mahn- und Bedenkzeitverfahren für den zweiten Teil der auferlegten Massnahme nicht korrekt durchgeführt; Sanktion erfordert eine Abwägung unter Berücksichtigung des Verschuldens und muss verhältnismässig sein; krankheitsbedingte Malcompliance nicht auszuschliessen. (2026) | Lexipedia