Zurich Social Insurance Court, Einstellung Versicherungsleistungen nach Auffahrunfall auf Autobahn mit HWS-Schleudertrauma ohne organische Unfallfolgen; status quo sine bezüglich vorbestehenden, degenerativen Rückenschäden erreicht; Zeitpunkt Fallabschluss bestätigt; keine Adäquanz der Restbeschwerden: mittelschwerer Unfall im mittleren Bereich, max. zwei von sieben Kriterien erfüllt und jedenfalls nicht in ausgeprägter Weise. (2026) | Lexipedia