Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'324
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 2, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'324 of 34'608
- Last run
- Sep 2, 2026
Activity
Documents per year
Languages
Share of available renditions
- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'298
- Government Council of the Canton of Zurich18'659
- Zurich Administrative Court11'881
- Zurich Commercial Court4'684
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court881
- Zurich District Court605
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court83
- Dielsdorf District Court69
Documents
34'324 documents
IV-Rente, berufl. Massnahmen Abweisung (erstmalige berufliche Ausbildung mit EBA abgeschlossen, Frühinvalidität nach Rechtslage ab 01.01.2022 nicht gegeben (Art. 26 Abs. 6 IVV, anders nach aArt. 26 Abs. 1 IVV) / kein leidensbedingter Abzug gerechtfertigt / Voraussetzungen von Art. 14a IVG berufliche Integrationsmassnahmen nicht erfüllt, da BF in leidensangepasster Tätigkeit mehr als 50 % arbeitsfähig ist)
IV.2025.00421Mar 17, 2026DE
Kein Anspruch auf Assistenzbeitrag für minderjährigen Beschwerdeführer. Beschwerdeführer besucht nicht regelmässig eine Regelklasse einer obligatorischen Schule im Sinne von Art. 39a lit. a IVV, da er zu Hause unterrichtet wird.
IV.2024.00638Mar 17, 2026DE
Erstmalige Zusprechung einer befristeten Rente; Aufhebung der Befristung und Hinweis auf konsequent einzufordernde Schadenminderungspflicht und gegebenenfalls Anpassung des Status bei Nichtverwertung der attestieren AF von 50 %
IV.2024.00565Mar 17, 2026DE
Nichteintreten mangels Beschwerdeverbesserung innert Nachfrist.
AL.2026.00049Mar 17, 2026DE
Nichteintreten mangels Beschwerdeverbesserung innert Nachfrist.
AL.2026.00048Mar 17, 2026DE
Verfügung des Unfallversicherers mit A-Post Plus versandt, Einsprache verspätet, Nichteintreten der Vorinstanz rechtens.
UV.2025.00224Mar 16, 2026DE
Der adäquate Kausalzusammenhang war mit der Rentenzusprache im Jahr 2004 implizit geprüft worden. Die Rentenzusprache erweist sich nach damaliger Sach- und Rechtslage nicht als zweifellos unrichtig. Die wiedererwägungsweise Rentenaufhebung ist daher nicht zu bestätigen.
UV.2024.00177Mar 16, 2026DE
Nichteintreten auf Erlassgesuch betreffend die Rückforderung der Differenz zwischen der provisorischen und der definitiven IPV 2022; guter Glaube rechtsprechungsgemäss von vornherein ausgeschlossen.
KV.2025.00156Mar 16, 2026DE
Da die Beschwerdeführerin vor dem Eintritt der leistungsspezifischen Invalidität kein Erwerbseinkommen erzielt hatte, ist nicht der Anspruch auf eine Umschulung, sondern jener nach Art. 16 IVG zu prüfen. Kein Anspruch der aus psychischen Gründen eine ganze Rente beziehenden Beschwerdeführerin auf die für sie nicht geeignete vollzeitliche Weiterausbildung mit fraglichem Eingliederungserfolg.
IV.2025.00846Mar 16, 2026DE
Neuanmeldung; psychische Beschwerden; geringe Zweifel an RAD-Stellungnahme sowie fehlende Untersuchung durch den RAD, Rückweisung zu weiteren Abklärungen
IV.2025.00566Mar 16, 2026DE