95.418, 99.3192
Gleichstellung der Behinderten / Gleichstellungsgesetz für Behinderte
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich kann mich sehr kurz halten. Sie ersehen aus dem Bericht, dass wir auf den Entwurf gemäss der Parlamentarischen Initiative Suter nicht eintreten wollen; die ganze Begründung ersehen Sie aus dem Bericht. Wir beantragen jedoch Überweisung der Motion des Nationalrates (Gross Jost). Der heutigen Presse können Sie entnehmen, dass der Bundesrat den Entwurf zu einem Gesetz über die Gleichstellung der Behinderten in die Vernehmlassung gegeben hat. Das ist der Weg, wie ihn Ihre Kommission aufzeigt: Wir benötigen nicht eine neue Verfassungsbestimmung, sondern sind ganz klar der Ansicht, die Bestimmung in der neuen Verfassung reiche aus. Wir sollten uns jetzt darauf konzentrieren, die Gesetzgebung zu ändern. Dieser Weg ist vom Bundesrat konsequent eingeschlagen worden, die Gesetzesvorlage befindet sich nunmehr in der Vernehmlassung. Ihre Kommission ist ganz klar der Ansicht, dass dieses Vorgehen
besser ist und auch schneller zum Ziel führt.
Ich bitte Sie, gemäss dem schriftlichen Bericht der Kommission zu stimmen.
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestatten Sie mir als Präsidenten von Pro Infirmis einige kurze Bemerkungen zu diesen beiden Traktanden. Es ist in den letzten Jahren in Bezug auf den Behindertenbereich einiges in Gang gekommen. Ich erinnere an die Auseinandersetzung um die Viertelsrente, an die Parlamentarische Initiative Suter, die Sie jetzt auf dem Tisch haben, an die Volksinitiative, die eingereicht wurde und innert kürzester Zeit zustande kam, und an die Diskussionen, die wir in diesem Rat im Zusammenhang mit der neuen Bundesverfassung führten. All diesen Schritten, insbesondere auch dem neuen Bundesverfassungsartikel, ist eines gemeinsam: Sie anerkennen den Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Situation der Behinderten.
Unsere Kommission hat im Grundsatz entschieden, dass der Weg der Gesetzgebung gegangen werden soll, und zwar im Sinne eines Gegenvorschlages zur erwähnten Volksinitiative. Mit der neuen Bundesverfassung bestehe, so wurde begründet, eine genügende Verfassungsgrundlage, um eine befriedigende Behindertengesetzgebung zu erarbeiten. Man kann diese Auffassung vertreten. Es ist für mich klar, dass aufgrund der eindeutigen Abstimmung in der Kommission die Parlamentarische Initiative hier keine Chance haben wird, umso mehr, als die hängige Initiative etwa den gleichen Inhalt hat. Erfreulicherweise hat auch der Bundesrat den Handlungsbedarf anerkannt. Mit der Ausarbeitung einer Vorlage, die gestern in die Vernehmlassung gegeben wurde, hat er eine Diskussionsgrundlage präsentiert, die durchaus Chancen hat, als Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu reüssieren, wobei selbstverständlich noch einige Anpassungen nötig sein werden.
Die Zielsetzung, bereits in diesem Jahr eine Botschaft zu verabschieden, ist erfreulich, und ich möchte dem Bundesrat für das eingeschlagenen Tempo recht herzlich danken.
Ich bitte Sie - auch nachdem die Arbeiten eingeleitet wurden -, die Motion des Nationalrates (Gross Jost) zu überweisen. Damit kann die rasche Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung sichergestellt und auch ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative erarbeitet werden, der vielleicht diese Initiative überflüssig macht. Dies müsste eigentlich gelingen, sofern der gestern in die Vernehmlassung gegebene Vorschlag nicht verwässert wird - hier werden wir noch einiges zu leisten haben.
Ich beantrage Ihnen, die Motion des Nationalrates (Gross Jost) zu überweisen.
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Ich möchte folgende Bemerkungen machen: Der Bundesrat hat bereits im Nationalrat mündlich dargelegt, dass er gegen direkt einklagbare Ansprüche auf Verfassungsstufe ist. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben, die zwei Varianten vorsieht, nämlich die eine ohne subjektiv einklagbare Rechte und die andere mit einklagbaren Rechtsansprüchen. Das dürfte der Kernpunkt sein, zu dem man sich in der Vernehmlassung äussern wird. Es ist sicher, dass die Vorlage in den einen oder anderen Punkten aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse noch einmal überprüft und allenfalls angepasst werden muss.
Mir scheinen die beiden Varianten der zentrale Punkt zu sein: direkt einklagbare Rechtsansprüche auf Gesetzesebene Ja oder Nein.
Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
95.418
Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Die Kommission beantragt einstimmig bei einer Enthaltung, auf den Entwurf des Nationalrates nicht einzutreten.
Angenommen - Adopté
99.3192
Überwiesen - Transmis