05.449
Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Weil dieses Geschäft auf eine parlamentarische Initiative der WAK-NR zurückgeht, ist der Ständerat hier Zweitrat. Worum geht es bei der Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens? Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist eine Institution, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Bankkrediten, also zu Fremdkapital, erleichtern soll. In der Schweiz gibt es heute zehn sogenannte gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften sowie die Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen, Saffa. Die Bürgschaftsgenossenschaften übernehmen zur Sicherstellung des vom Unternehmen beanspruchten Bankkredites eine Solidarbürgschaft. Der Bund seinerseits richtet, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1949 über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften, Finanzhilfen an die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften aus. Er beteiligt sich nach geltendem Recht zu 50 respektive 60 Prozent an den eingetretenen Verlusten; andererseits richtet er einen Zuschuss an die allgemeinen Verwaltungskosten der Genossenschaften aus.
Warum und wo besteht nun aber Handlungsbedarf? Als Folge der Immobilienkrise Anfang der Neunzigerjahre gerieten zahlreiche Bürgschaftsgenossenschaften in finanzielle Schwierigkeiten und mussten saniert werden. Die anschliessend durchgeführte gesamtschweizerische Reorganisation des Bürgschaftswesens konnte nicht verhindern, dass das Bürgschaftswesen immer mehr an Bedeutung einbüsste. Handlungsbedarf ergab sich nicht zuletzt durch die von den Banken in den Neunzigerjahren grundsätzlich geänderte Kreditvergabepolitik: weg von einer wertorientierten und hin zu einer ertragsorientierten Betrachtungsweise. Die Bewertungsgrundsätze wurden durch Bürgschaften nach bisherigem Muster kaum noch beeinflusst und brachten somit den Kreditnehmern die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht mehr. Zudem hat sich die Situation verschlimmert, weil die Banken ihre Zusammenarbeit mit einzelnen Genossenschaften aufgrund teilweiser Ineffizienz und mangelnder Professionalität bei der Bearbeitung der Bürgschaftsgesuche und wegen der schwierigen finanziellen Situation dieser Genossenschaften aufkündigten. Ein weiteres Problem ist die enorme Ungleichheit unter den zehn heute existierenden Genossenschaften. Per Ende 2004 waren knapp 2000 Bürgschaften mit einem Volumen von gerade einmal 125 Millionen Franken ausstehend. Im Vergleich dazu wurden im selben Jahr an schweizerische Unternehmen Kredite mit einem Volumen von 218 Milliarden Franken gewährt. Das zeigt, wie stark das gewerbliche Bürgschaftswesen an Bedeutung verloren hat.
Bereits Ende 1999 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates ein Postulat ein, das vom Bundesrat eine Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens verlangte. Nachdem der Bundesrat im Jahr 2003 einen Bericht mit verschiedenen Varianten vorgelegt hatte, entschloss sich die WAK-NR dazu, mittels einer parlamentarischen Initiative eine neue gesetzliche Regelung für die Unterstützung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften vorzuschlagen. Grundlage dazu bildete ein Konzept für die Neuausrichtung des Bürgschaftswesens, das unter Beizug von Vertretern der Banken sowie der Bürgschaftsgenossenschaften erarbeitet worden war.
Die Zielvorgabe bestand darin, eine wirksamere Finanzierungsplattform für förderungswürdige kleine und mittlere Unternehmen aufzubauen. Anfänglich wurden aus ordnungspolitischen Überlegungen heraus zwar andere Lösungen ins Auge gefasst, etwa ein Versicherungsmodell ohne Bürgschaften; schliesslich kamen die Arbeitsgruppe des Seco und die Mitglieder der WAK aber zum Schluss, dass eine Reorganisation des Bürgschaftswesens die beste und effizienteste Möglichkeit darstellt. So präsentiert sich nun eine Vorlage mit fünf Kernpunkten:
1. Erhöhung der Verlustbeteiligung des Bundes: Im Gegensatz zur heutigen Regelung soll sich der Bund künftig in grösserem Umfang am eventuellen Verlust beteiligen. So ist vorgesehen, den Verlustanteil von 50 auf 65 Prozent anzuheben. Der Nationalrat hat im Gegenzug eine vom Bundesrat vorgeschlagene Plafonierung der maximalen Bürgschaftsvolumina auf 600 Millionen Franken für die vierjährige Laufzeit des Rahmenkredites gutgeheissen und damit das Verlustbeteiligungsrisiko des Bundes beschränkt.
2. Anhebung des maximalen Bürgschaftsbeitrages. Die Erhöhung der im Einzelfall möglichen Bürgschaftslimite von heute 75 000 bzw. 90 000 Franken auf eine halbe Million Franken erweitert zusammen mit der angesprochenen Erhöhung der Verlustbeteiligung des Bundes den Handlungsspielraum der zukünftigen regionalen Bürgschaftsgenossenschaften. Die Ausgestaltung der Sicherheiten führt zu einer höheren Bonitätseinstufung und dadurch zu besseren Kreditkonditionen für die KMU.
3. Reduktion der Anzahl der Bürgschaftsgenossenschaften: Die Anzahl soll reduziert werden, um die Prozesse zu straffen und zu vereinheitlichen und die Effizienz des Systems zu erhöhen. Im Nationalrat wurde gefordert, auf maximal drei Bürgschaftsgenossenschaften plus die bestehende Verwaltungsgenossenschaft herunterzufahren. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. Sinngemäss wurde die Forderung gutgeheissen, aber man wollte sich nicht derart festlegen.
4. Die Einbindung der Banken: Mit dem Vorschlag einer Reorganisation des Bürgschaftswesens ist eine Lösung gefunden worden, die auf die Unterstützung sämtlicher Bankengruppen zählen kann. Zu nennen sind namentlich der angekündigte Wiedereinstieg der beiden Grossbanken sowie die Beteiligung anderer Banken. Dies wird die Effizienz des Bürgschaftswesens spürbar steigern.
5. Die Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund: Entgegen dem Willen des Bundesrates sollen die Verwaltungskosten der neuen Bürgschaftsgenossenschaften voll vom Bund übernommen werden. Der Nationalrat und die WAK des Ständerates sind der Auffassung, dass im Falle eines Verzichts auf diese Kostenübernahme die Vorteile der Bürgschaften gegenüber den marktüblichen Kreditkonditionen wegfallen würden. Allein aufgrund einer strafferen Organisation des Bürgschaftswesens könne das System nicht kostendeckend betrieben werden.
Schliesslich unterstützen wir den Bundesrat in der Auffassung, dass die in Artikel 2 Buchstaben a und b zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Förderungsgrundsätze dem grundsätzlichen Anliegen der Vorlage zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen entsprechen. Des Weiteren stützen wir die Auffassung, dass der spezielle Förderbedarf bei den Frauen gegeben ist und dass dies nicht zuletzt eine Anerkennung der Bürgschaftsgenossenschaft der Schweizer Frauen bedeutet.
Die Kosten sind im Bundesbeschluss ausgewiesen. Es geht um einen Rahmenkredit von 30 Millionen Franken für die Jahre 2007 bis 2010, zudem - für die Zusicherung der nachrangigen Dividenden gemäss Artikel 5 - um einen Rahmenkredit von 10 Millionen Franken. Auch dieser ist auf die vier Jahre 2007 bis 2010 beschränkt.
Fazit: Die Reorganisation des Bürgschaftswesens ist eine wichtige Massnahme und Voraussetzung bei der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Gerade junge, aufstrebende Unternehmen, im Ausbau begriffene Unternehmen und Unternehmen, die eine Geschäftsübergabe vornehmen, haben immer wieder Mühe bei der Suche nach kostengünstigen Krediten. Die Vorlage stellt insgesamt eine gute und ausgewogene Lösung für das künftige Bürgschaftswesen dar. Die Banken haben, wie erwähnt, ihre Bereitschaft für eine aktive Mitarbeit signalisiert.
Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie, auf den Entwurf zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen. Wir haben keine einzige Differenz zum Nationalrat geschaffen. Darum kann ich in der Detailberatung auf ergänzende Ausführungen verzichten - es sei denn, es gäbe dort noch Fragen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich danke der WAK des Ständerates für die Zustimmung zu dieser Vorlage, die ja eben auf einer parlamentarischen Initiative beruht. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 10. März 2006 zu dieser Initiative geäussert, und er steht ihr insgesamt positiv gegenüber. Er ist mit der Idee einverstanden, das Bürgschaftswesen, wie es heute besteht, weiterzuentwickeln und es vor allem professioneller zu gestalten, was einerseits eine Reduktion der heutigen Anzahl Bürgschaftsgenossenschaften und andererseits ein höheres Engagement des Bundes mit sich bringt. Jetzt oder nie ist der Zeitpunkt, dieses sehr alte Instrument des Gewerbes neu zu beleben, eines Sektors, der für unsere Wirtschaft weiterhin eine wichtige Rolle spielt, insbesondere im ländlichen Raum. Wenn jedoch das Ziel dieses Instruments nicht innert nützlicher Frist erreicht wird, muss man die Konsequenzen daraus ziehen und ganz darauf verzichten.
Der Bundesrat möchte dabei das finanzielle Engagement des Bundes in einem vernünftigen Rahmen halten. Deshalb hat er vorgeschlagen, einen Plafond von 600 Millionen Franken festzulegen. Dieser Vorschlag wurde vom Nationalrat und nun auch von Ihrer Kommission angenommen. Wir empfehlen Ihnen daher auch, diesen Plafond beizubehalten. Er liegt mit 600 Millionen weit über den in den Achtzigerjahren verzeichneten Maxima, und er überschreitet auch das durch die Initiative selber festgelegte Ziel von 400 Millionen Franken. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass die normalen Bürgschaften Ende 2005 auf unter 110 Millionen Franken zurückgegangen sind und die Berghilfebürgschaften 38 Millionen Franken ausmachen. Es gibt also für die Genossenschaften noch einiges zu tun, und dies selbst dann, wenn die Grossbanken, wie versprochen, das System erneut unterstützen.
Der Bundesrat hat als zweite Massnahme auch vorgeschlagen, sich aus Spargründen nicht an den Verwaltungskosten der Genossenschaften zu beteiligen. In diesem Punkt sind der Nationalrat und nun auch Ihre Kommission anderer Meinung. Sie schlagen eine substanzielle Erhöhung des entsprechenden Beitrags vor, der heute auf rund 200 000 Franken begrenzt ist. Für uns ist sicher wichtig, dass wir hier, falls Sie dem zustimmen, mit den Kantonen in Verhandlung treten können. Bis anhin war dies ja nicht möglich, weil gestützt auf eine parlamentarische Initiative meine Dienste ohne Auftrag der WAK nicht mit den Kantonen verhandeln können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es für uns wichtig sein wird, im Rahmen der Vollzugsbestimmungen bei den Kantonen zu erreichen, dass diese ihren Beitrag an die Verwaltungskosten nun nicht reduzieren, sondern eher noch erhöhen. Aus denselben Gründen vertritt der Bundesrat auch die Ansicht, dass man die Beteiligung des Bundes an der Rekapitalisierung zu vermeiden suchen sollte.
Was die Kontrolle der Effizienz des Instruments betrifft, geht der Bundesrat weiter als die WAK. Wenn nämlich nicht innerhalb von vier Jahren eine Verdoppelung des finanziellen Volumens erreicht wird, wird der Bundesrat vorschlagen, dieses Gesetz einfach abzuschaffen. Die Bestimmungen in Artikel 11 bilden unseres Erachtens eine ausreichende Grundlage für diesen Vorschlag.
Eine Besonderheit im System des Bürgschaftswesens spielt die Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen, die schon vom Präsidenten erwähnte Saffa. Es handelt sich hierbei zwar um eine sehr kleine Genossenschaft, aber um eine - es ist die einzige -, die in der gesamten Schweiz tätig ist. Sie ist vor allem stark im Bereich der Mikrokredite, die für Unternehmerinnen sehr wertvolle Unterstützungen sind. Die Situation war denn auch so, dass im letzten Jahr 36 Projekte mit einem Volumen von rund 840 000 Franken unterstützt wurden. Das ist nicht einschneidend. Aber wir sind einverstanden damit, dass wir die Zahl dieser Genossenschaften, eben in Berücksichtigung der Saffa, ins Gesetz aufnehmen. Zur Interpellation Fetz 06.3173 hat sich der Bundesrat bereits dahingehend geäussert, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Grössen der dem Schweizerischen Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften (SVBG) angeschlossenen Genossenschaften sich die drei Genossenschaften in St. Gallen, Burgdorf und Lausanne als stärkste und somit als für die Straffung und Stärkung des Systems prädestinierten Kräfte erwiesen haben.
Zum Schluss möchte ich noch auf das Thema der Regionalpolitik zu sprechen kommen, denn auch die Bürgschaft wurde als ein Instrument dieser Politik angepasst. Aufgrund der Fortschritte dieses Dossiers im Bundesrat und im Parlament konnten wir die parlamentarische Initiative zum gewerblichen Bürgschaftswesen nicht mit der Regionalpolitik koordinieren. Sobald jedoch die Bestimmungen dieser Initiative von beiden Räten angenommen werden, das kann ich Ihnen versichern, werden wir auch die Regionalpolitik entsprechend anpassen und wird der Bundesrat auf diese Fragen zurückkommen und Ihnen im Anschluss die entsprechende Vorlage unterbreiten.
Ich bitte Sie daher, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. In der Detailberatung halte ich es wie der Kommissionssprecher: Ich würde nur noch bei Fragen Erläuterungen anbringen.
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
1. Loi fédérale sur les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-15
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-15
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
2. Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
2. Arrêté fédéral concernant un crédit-cadre pour les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 30 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)