03.454
Bürgerrechtsgesetz. Änderung
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, die vorliegende Gesetzesänderung abzulehnen. Das Bürgerrecht ist ein politisches Recht und regelt die Zugehörigkeit zum Stimmvolk, das heisst zum Souverän. Darum ist die Verleihung des Bürgerrechtes ein politischer Entscheid und unterliegt weder einer Begründungspflicht noch einem Rekursrecht. Unseres Erachtens soll die Erteilung des Bürgerrechtes, wie es bis zu den Bundesgerichtsentscheiden im Jahr 2003 während Jahrzehnten bewährte Praxis war, auf Gemeindeebene frei und abschliessend sein.
Was uns heute von der Mitte-links-Koalition als neue Lösung präsentiert wird, ist der untaugliche Versuch, die Bundesgerichtsentscheide nachträglich politisch zu sanktionieren und so zu tun, als ob das Stimmvolk in seinen Entscheiden künftig wieder frei wäre. Das ist nichts anderes als ein Etikettenschwindel, den wir von der SVP ablehnen und dem wir unsere Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" entgegenstellen.
Abstimmung
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes (Verfahren im Kanton/Beschwerde vor einem kantonalen Gericht)
Loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse (Procédure cantonale/Recours devant un tribunal cantonal)
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes ... 109 Stimmen
Dagegen ... 73 Stimmen