07.464
Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Loi fédérale sur l'adaptation des participations cantonales aux coûts des traitements hospitaliers dispensés dans le canton selon la loi fédérale sur l'assurance-maladie
Art. 3 Abs. 5, Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 al. 5, ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Forster-Vannini Erika · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
In Artikel 3 Absatz 5 geht es um die Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die interkantonalen stationären Behandlungen. Der Ständerat hat die Frist bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Der Nationalrat ist der Meinung, man sollte die Frist bis zum 31. Dezember 2009 verlängern. Das bedingt auch, dass das Gesetz in Ziffer II dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Kommission kann sich dem Beschluss des Nationalrates anschliessen.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel ... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat, weil der Nationalrat die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel noch nicht durchgeführt hat.